Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2024

Ab dem ersten Januar 2024 beträgt der monatliche gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), auch als „salário mínimo“ bekannt, 820 €. Dies hat der Ministerrat per Gesetzesdekret Nr. 108/2023 vom 17. November bestimmt. Der RMMG ist eine wichtige Bezugsgröße im portugiesischen Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht.

Portugal: RNH-Status am Ende?

Der portugiesische Premierminister António Costa kündigte am Montag (02.10.2023) in einem Interview mit CNN an, dass die günstige Besteuerung für Inhaber des Neuansässigkeitsstatus RNH („residente não habitual“) mit Wirkung ab 2024 enden werde. „Diese Maßnahme macht keinen Sinn mehr“, so der Premierminister.

Noch ist unklar, ob und in welcher Form hiermit das gesamte RNH-Regime abgeschafft werden soll. Der Premierminister versprach jedoch, dass diejenigen, die den Status schon erworben haben, jedenfalls weiterhin davon profitieren können: „Natürlich wird jeder, der ihn hat, ihn beibehalten, aber diese Maßnahme für die Zukunft beizubehalten, wäre nicht nur eine Verlängerung einer Maßnahme steuerlicher Ungerechtigkeit, sondern auch eine verzerrte Art und Weise, den Immobilienmarkt weiter aufzublähen“, erklärte er.

Portugal: Vorsicht mit dem Güterrecht!

Heute möchte ich einmal auf eine Problematik hinweisen, die in meiner Praxis immer wieder für erhebliche Probleme sorgt, vor allem beim Erwerb einer Immobilie durch ein ausländisches Ehepaar.


Diese Problematik hat mit dem Güterrecht zu tun, also den Rechtsnormen, die in Ehen und sonstigen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften die Frage regeln, ob Vermögensgegenstände den Ehe- bzw. Lebenspartnern einzeln oder gemeinsam gehören und ob und wie im Falle einer Trennung das gemeinsame Vermögen sowie erzielte Zuwächse zu verteilen sind. Üblicherweise gibt es in jeder Rechtsordnung ein gesetzliches Grundmodell, den sogenannten „gesetzlichen Güterstand“, der immer zur Anwendung kommt, wenn die Eheleute keine spezielle Bestimmung getroffen haben, sowie hiervon abweichende „Wahlgüterstände“, für die sich Ehepartner einvernehmlich entscheiden können.


Auf den ersten Blick ist nicht ersichtlich, warum es hier zu einem Problem kommen kann. Was hat den der Güterstand mit dem Kauf eines Hauses oder Grundstücks zu tun?


Nun, das Problem liegt darin, dass die einzelnen Länder die Materie eben keineswegs identisch regeln. Dies ist jedoch vielen Käufern und sonstigen Beteiligten nicht immer bewusst. Hinzu kommt die sprachliche Barriere, die leicht zu Missverständnissen und Übersetzungsfehlern führen kann.


So ist in Portugal der gesetzliche Güterstand die „comunhão de adquiridos“, auf Deutsch „Errungenschaftsgemeinschaft“. Unter diesem Güterstand haben beide Eheleute ihr jeweiliges individuelles Vermögen, das im Wesentlichen aus dem besteht, was ihnen schon vor dem Eheschluss gehörte. Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine gemeinschaftliche Vermögensmasse der beiden Ehegatten, die sogenannte „comunhão“, ein Vermögen, dass den Eheleuten gemeinsam zur gesamten Hand zusteht. Dieses besteht aus dem Ergebnis der Arbeit der Ehegatten, sowie allen Gütern, die von den Ehegatten während der Ehe erworben werden (mit einigen wenigen Ausnahmen). Diese Vermögensmasse (einschließlich der Verbindlichkeiten) gehört den Ehegatten gemeinsam zu gleichen Teilen, abweichende Vereinbarungen sind nichtig.


Das deutsche Grundmodell dagegen ist die „Zugewinngemeinschaft“. Bei ihr entsteht, trotz ihres Namens, vermögensrechtlich gesehen keinerlei gemeinschaftliches Vermögen (Gesamtgut). Vielmehr ist die „Zugewinngemeinschaft“ vermögensrechtlich gesehen eine Gütertrennung, denn die Vermögensmassen der beiden Ehegatten bleiben getrennt, unabhängig davon, ob Vermögen schon in die Ehe eingebracht wurde oder erst nach der Heirat erlangt. Nur im Fall der Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung findet ein (rein schuldrechtlicher) „Ausgleich“ Veränderung der beiden Vermögensmassen statt.
Welches Güterrecht nun auf den Erwerb zur Anwendung kommt, ist eine Frage des internationalen Privatrechts. Hierbei handelt es sich nicht etwa um „internationales“ Recht im Sinne von zwischenstaatlichen Vorschriften. Vielmehr geht es um die nationalen oder europarechtlichen Normen, die bei Situationen mit internationalem Bezug bestimmen, welches Recht welchen Staates den Sachverhalt regeln soll. Bei den meisten deutschen Ehepaaren werden diese Vorschriften des internationalen Privatrechts auf das deutsche Recht verweisen. Dies bedeutet dann, dass der Kauf war gemäß portugiesischem Recht erfolgt, die vermögensrechtlichen Wirkungen sich jedoch aus dem deutschen Güterrecht ergeben.


Leider ermitteln viele Notare bei der Beurkundung des Rechtsgeschäfts nicht, auf welche Rechtsordnung das internationale Privatrecht verweist, und begnügen sich mit der bloßen Auskunft durch die Käufer. Wenn dann noch ein juristisch nicht geschulter Übersetzer im Spiel ist, ist das Malheur schnell passiert: Die deutsche Zugewinngemeinschaft wird häufig fälschlicherweise mit „comunhão de adquiridos“ übersetzt.
Die Konsequenz ist dann, dass der Notar das Rechtsgeschäft so abwickelt, als ob das deutsche Ehepaar tatsächlich im Güterstand der „comunhão de adquiridos“ verheiratet wäre.


Dies jedoch kann massive Konsequenzen haben: Ein portugiesisches Ehepaar, das gemeinsam erwerben will, muss keineswegs gemeinsam den Erwerb durchführen. Es genügt, wenn einer der Ehepartner etwas erwirbt, es wird dann kraft Gesetz Bestandteil der „comunhão“, und der andere Ehegatte wird automatisch ebenfalls Gesamthandseigentümer des erworbenen Gutes. Ob nur ein Ehegatte den Erwerb durchführt, oder beide gemeinsam, das Ergebnis bleibt sich gleich, der Gegenstand gehört zum Gesamtgut und daher beiden gemeinsam. Tatsächlich ist es aufgrund dieser Tatsache eher unüblich, dass portugiesische Ehepaare zum Kauf einer Immobilie gemeinsam den Willen zum Erwerb erklären, im Regelfall wird dieser Wille nur von einem der beiden kundgetan.


Erklärt jedoch ein in der deutschen Zugewinngemeinschaft verheirateter Ehepartner allein seinen Willen zum Kauf, tritt diese Wirkung nicht ein, selbst wenn fälschlich angenommen wird, es gelte der Güterstand der „comunhão de adquiridos“. Es gibt kein Gesamtgut, zu dessen Gunsten der Erwerb stattfinden könnte, der Vermögensgegenstand wird alleiniges Eigentum des erklärenden Ehepartners. Der andere Ehepartner erwirbt nichts, selbst, wenn er den Kaufpreis mitgetragen hat.


Zwar wird dann der andere Ehepartner auch unter Angabe des falschen Güterstandes ins Grundbuch eingetragen, aber dies bewirkt keinen Eigentumserwerb. Der Grundbucheintrag ist in Portugal rein deklarativ. Er erzeugt daher nicht mehr als den falschen Rechtsschein des Eigentums.


Das Ehepaar ist sich des eingetretenen Fehlers hierbei natürlich nicht bewusst. Es lebt über viele Jahre oder gar Jahrzehnte in dem festen Glauben, beide wären zu gleichen Teilen Eigentümer. Stirbt dann einer von beiden, und der Fehler wird schließlich erkannt, ist es zu spät, er kann nicht mehr korrigiert werden. Die Folgen können gravierend sein, etwa, wenn Kinder aus einer vorherigen Beziehung existieren, die auf diese Weise um ihr Erbe gebracht werden.

Portugal: Steueränderungen 2022

Mit einiger Verzögerung aufgrund der Neuwahl des Parlaments wurde nunmehr der Haushalt 2022 verabschiedet. Nachfolgend die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

Die Steuervergünstigung für Rückkehrer (Regime fiscal aplicável a ex-residentes), die es erlaubt, nach 4- bzw. 5-jähriger Abwesenheit bei Wiederansässigkeit einen Abzug in Höhe von 50 % auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Kategorie A) sowie aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B) zu nutzen, wurde auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 erweitert. Vorrausetzung ist jedoch, nicht das Statut des Neuansässigen (residente não habitual) beantragt haben.

Der Tatbestand der Veräußerungsgewinne (mais valias) wurde erweitert um Gewinne aus der entgeltlichen Abtretung von Rechten aus Treuhandstrukturen, einschließlich der entgeltlichen Abtretung des Status des Begünstigten. Sie gelten als in Portugal erzielt, sofern der Wert der Treuhandstruktur zu irgendeinem Moment in den 365 Tagen vor der Veräußerung direkt oder indirekt zu mehr als 50% aus in Portugal gelegenen Immobilien oder dinglichen Rechten an Immobilien herrührt.

Veräußerungsgewinne aus der entgeltlichen Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder Wertpapieren, getätigt von ansässigen Steuerpflichtigen, sind nunmehr zwingend in die Gesamtveranlagung einzubeziehen, sofern die Anteile/Wertpapiere weniger als 365 Tage gehalten wurden und der Steuerpflichtige ein Einkommen erzielt, dessen Bemessungsgrundlage die oberste Stufe des allgemeinen Steuertarifes erreicht (in 2022: 75.009 €).

Was die Gewinnermittlung im Fall von Veräußerungen von Wertpapieren betrifft, wurde festgelegt, dass die Fifo-Methode (first-in-first-out) im Fall mehrerer Depots in unterschiedlichen Kreditinstituten jeweils getrennt zur Anwendung kommt.

Die Steuervergünstigungen, die Berufsanfänger (IRS Jovem) unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, wurde auf selbstständige Tätigkeiten ausgeweitet.

Der allgemeine Steuertarif (taxas gerais) wurde um zwei weitere Stufen auf nunmehr insgesamt neun Stufen erweitert. Die folgende praktische Tabelle zeigt die Steuersätze und Abschläge für die in 2023 zu erklärenden Einkünfte des Steuerzeitraums 2022:

Steuerbemessungsgrundlage

Kontinent

Von

Bis

Steuersatz

Abschlag

0,00 €

7.116,01 €

10.736,01 €

15.216,01 €

19.696,01 €

25.076,01 €

36.757,01 €

48.033,01 €

75009,01 €

7.116,00 €

10.736,00 €

15.216,00 €

19.696,00 €

25.076,00 €

36.757,00 €

48.033,00 €

75.009,00 €

14,50%

23,00%

26,50%

28,50%

35,00%

37,00%

43,50%

45,00%

48,00%

0,00 €

604,86 €

980,62 €

1284,94 €

2.565,18 €

3.066,70 €

5.455,91 €

6.176,40 €

8.426,67 €

Der 2012 für Einkommen ab 80.000 € eingeführte „Solidaritätszuschlag“ (taxa adicional de solidariedade) gilt weiterhin.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas – IRC):

Zu den nicht absetzbaren Kosten gehören nunmehr auch solche von Körperschaftsteuerpflichtigen, die ihr Gewerbe nicht angemeldet haben.

Die Obergrenze der „Patent Box“-Regelung, unter der Erträge aus Immaterialgüterrechten niedriger besteuert werden, wurde um 35% erhöht.

Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado – IVA)

Die Fristen zur Abgabe der Mehrwertsteuererklärung und Entrichtung der Steuer wurden erweitert und harmonisiert: Nunmehr sind die Erklärungen jeweils bis zum 20. des zweiten Folgemonats abzugeben, und die entsprechende Steuer bis zum 25. abzuführen, und zwar einheitlich für Steuerpflichtige, die der monatlichen Erklärungspflicht unterliegen, wie auch für diejenigen unter der vierteljährlichen Erklärungspflicht.

Es wurden diverse Änderungen vorgenommen zur Umsetzung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2019/2235 des Rates vom 16. Dezember 2019 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union, sowie der Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie.

Auf Menstruationsprodukte kommt nun einheitlich der reduzierte Steuersatz in Höhe von 6% zur Anwendung.

Ebenfalls dem reduzierten Steuersatz unterfallen nunmehr:

– Käseersatzprodukte, hergestellt oder zubereitet aus Nüssen, Getreide, oder Gemüse.

– Reparaturdienste von Haushaltsgeräten.

– Lieferung und Installation von thermischen und photovoltaischen Solarmodulen

Stempelsteuer (Imposto do Selo – Iselo)

Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen oder andere ihnen rechtlich gleichwertige Einrichtungen sind nunmehr von der subjektiven Steuerbefreiung ausgenommen. Der Besteuerung unterfallen zukünftig unentgeltliche Vermögensübertragungen (transmissões gratuitas) aus in Wertpapier- und Immobilienanlagefonds oder Wertpapier- und Immobilienanlagegesellschaften angelegte Beträgen.

Der 2016 als negativer Anreiz eingeführte und seitdem jährlich verlängerte Zuschlag um 50% auf die Steuersätze für Verbraucherkredite wurde um ein weiteres Jahr bis zum 31.21.2022 verlängert.

Fahrzeugzulassungsteuer (Imposto sobre Veículos –ISV)

Die Steuersätze (sowohl Hubraum- als auch Umweltkomponente) wurden um ca. einen Prozentpunkt angehoben.

Verkehrsteuer (Imposto Único de Circulação – IUC)

Ebenfalls um einen Prozentpunkt angehoben wurden die Steuersätze der Verkehrsteuer IUC.

Grunderwerbsteuer (Imposto Municipal sobre as Transmissões Onerosas de Imóveis – IMT)

Der Begriff der Übertragung von Immobilien wurde um einige gesellschaftsrechtliche Rechtsvorgänge erweitert.

Die Stufen der Stufentarife für städtische Grundstücke, die Wohnzwecken dienen, wurde um ca. einen Prozentpunkt angehoben. Es gelten nunmehr die folgenden Stufentarife:

Eigene und auf Dauer angelegte Bewohnung

       

Steuerbemessungsgrundlage

 

Von

Bis

Statz

Abschlag

0,00

93331,00

0,00

0

93331,01

127667,00

2,00

1866,62

127667,01

174071,00

5,00

5696,63

174071,01

290085,00

7,00

9178,05

290085,01

580066,00

8,00

12078,90

580066,01

1010000,00

6,00

0,00

1010000,01

8,00

0,00

       
       

Sonstige Bewohnung

   
       

Steuerbemessungsgrundlage

 

Von

Bis

Statz

Abschlag

0,00

93331,00

1,00

0

93331,01

127667,00

2,00

933,31

127667,01

174071,00

5,00

4763,32

174071,01

290085,00

7,00

8244,74

290085,01

556344,00

8,00

11145,59

556344,01

1000000,00

6,00

0,00

1000000,01

8,00

0,00

 

Der Betrag, bis zu dem der Erwerb einer zum Zweck der eigenen und auf Dauer angelegten Bewohnung dienenden Immobilie steuerbefreit ist, wurde von 92.407 € auf 93.331 € angehoben.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2022

Gesetzesdekret 109-B/2021 vom 7. Dezember erhöht den portugiesischen monatlichen gesetzlichen Mindestlohn ( „salário mínimo, offiziell retribuição mínima mensal garantida – RMMG),  mit Wirkung zum 1.1.2022 um auf nunmehr 705 €.

Der gesetzliche Mindestlohn ist neben seiner arbeitsrechtlichen Bedeutung eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht.

Portugal: Liste der Steuerparadiese 2021

Mit  Ministerialerlass Nr. 309-A/2020 vom 31. Dezember hat der portugiesische Finanzminister Andorra von der Liste der „Staaten, Territorien und Regionen mit eindeutig günstigerem Steuerregime“ („Liste der Steuerparadiese“) gestrichen. Die Änderung trat zum 1.1.2021 in Kraft.

Die folgende Tabelle gibt die aktuell gültige Liste wieder:

1) (aufgehoben);

2) Anguilla;

3) Antigua und Barbuda;

4) Niederländische Antillen;

5) Aruba;

6) Ascension;

7) Bahamas;

8) Bahrain;

9) Barbados;

10) Belize;

11) Bermudainseln;

12) Bolivien;

13) Brunei;

14) Kanalinseln (Alderney, Guernesey, Jersey, Great Stark, Herm, Little Sark, Brecqhou, Jethou und Lihou);

15) Cayman Islands;

16) Kokosinseln oder Keelinginseln;

17) (aufgehoben)

18) Cookinseln;

19) Costa Rica;

20) Dschibuti;

21) Dominica;

22) Vereinigte Arabische Emirate;

23) Falklandinseln oder Malwinen;

24) Fidschiinseln;

25) Gambia;

26) Grenada;

27) Gibraltar;

28) Guam-Inseln;

29) Guyana;

30) Honduras;

31) Hong Kong;

32) Jamaika;

33) Jordanien;

34) Qeschm-Inseln;

35) Kiribati-Insel;

36) Kuweit;

37) Labuan;

38) Libanon;

39) Liberia;

40) Liechtenstein;

41) (aufgehoben.)

42) Malediven;

43) Isle of Man

44) Nördliche Marianen;

45) Marshallinseln;

46) Mauritius;

47) Monaco;

48) Montserrat;

49) Nauru;

50) Weihnachtsinseln;

51) Insel Niue;

2) Norfolkinsel;

53) Sultanat Oman;

54) Sonstige von den übrigen Nummern nicht umfasste Inseln im Pazifik;

55) Palauinseln;

56) Panama;

57) Pitcairninseln;

58) Französisch-Polynesien;

59) Porto Rico;

60) Katar;

61) Salomonen;

62) Amerikanisch-Samoa;

63) Westsamoa;

64) Insel St. Helena;

65) St. Lucia;

66) St. Kitts und Nevis;

67) San Marino;

68) Saint-Pierre und Miquelon;

69) Vincent und die Grenadinen;

70) Seychellen;

71) Swasiland;

72) Spitzbergen (Archipel Spitzbergen und Bäreninsel);

73) Tokelau;

74) Tonga;

75) Trinidad und Tobago;

76) Tristan da Cunha;

77) Turks- und Caicosinseln;

78) Tuvalu;

79) Uruguay

80) Republik Vanuatu;

81) Britischen Jungferninseln;

82) Amerikanischen Jungferninseln;

83) Jemenitische Arabische Republik.

Portugal: der „neue“ RNH-Status – eine Verschlechterung?

Mit dem heute veröffentlichten Haushaltsgesetz 2020 hat der portugiesische Gesetzgeber nun schließlich die schon vor einigen Jahren ins Gespräch gebrachte, damals aber dann doch verworfene Abschaffung der Steuerbefreiung für von aus dem Ausland stammende Einkünfte der Kategorie H, ­welche insbesondere Renten und Pensionen umfasst, ­ umgesetzt. Stattdessen unterliegen diese nunmehr der Besteuerung mit einem Sondersteuersatz in Höhe von 10%.

Die neue Regelung wird auf alle Personen zur Anwendung kommen, die ab Inkrafttreten der Änderung in Portugal steuerlich ansässig werden und hierbei den Status des Neuansässigen („residente não habitual“, abgekürzt RNH) erwerben.

Personen, die dagegen den RNH-Status schon erhalten oder zumindest schon beantragt haben, sowie diejenigen, die schon in 2019 bzw. in 2020 bis spätestens zum heutigen Tage in Portugal ansässig wurden, und entsprechend innerhalb der entsprechenden Frist bis spätestens den 31.03.2020 bzw. 31.03.2021 den Antrag auf Gewährung des RNH-Status stellen, genießen Bestandsschutz und können weiterhin die alte Regelung in Anspruch nehmen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich für die Besteuerung nach der neuen Regelung zu entscheiden.

Diese Änderung wird in der öffentlichen Diskussion vielfach als „Verschlechterung“ des RNH-Statuts und ein Entgegenkommen Portugals an die Herkunftssaaten der Neuansässigen betrachtet, von denen einige die bisherige Steuerbefreiung als unlauteren Steuerwettbewerb kritisierten.

Eine genauere Analyse der Neuregelung zeigt jedoch, dass die Sachlage keineswegs so eindeutig ist.

Dies hängt damit zusammen, dass eine Steuerbefreiung in Portugal von aus dem Ausland stammenden Einkünften keineswegs bedeutet, dass diese damit automatisch auch im jeweiligen Herkunftsstaat steuerbefreit wären. Vielmehr regelt sich die Besteuerung dort nach dessen nationalen Steuergesetzen sowie. den ggfls. einschlägigen Regelungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) zwischen Portugal und dem Herkunfts- oder Quellenstaat der jeweiligen Einkünfte.

Hier kann nun aber der Verzicht des einen Staates auf sein vorrangiges Recht zur Besteuerung bestimmter Einkünfte gerade dazu führen, dass der andere Staat, der eigentlich deren Freistellung vereinbart hat, nun diese doch der Besteuerung unterwirft, nämlich immer dann, wenn eine sogenannte Subject-to-Tax-Clause (Rückfallklausel) im Doppelbesteuerungsabkommen oder eine vergleichbare Regelung des nationalen Steuerrechts dies vorsieht.

Dies war bislang beispielsweise für in Portugal ansässige deutsche Rentner der Fall, deren Bezüge der Deutschen Rentenversicherung unter dem „alten“ RNH-Status in Portugal zwar steuerfrei waren, aufgrund einer Subject-to-Tax-Clause im deutsch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen jedoch just wegen dieser Steuerbefreiung in Portugal weiterhin in Deutschland mit dem dortigen Steuersatz besteuert wurden. Unter dem „neuen“ RNH-Statut dagegen werden diese Renten nun zwar in Portugal mit 10% – moderat – besteuert. Dafür greift die Rückfallklausel des Doppelbesteuerungsabkommens jedoch dann nicht mehr, so dass deutsche Rentner unter dem Strich von der neuen Regelung wohl tatsächlich profitieren werden.

Eine weitere, von der Öffentlichkeit bislang wenige beachtete Neuerung wird ebenfalls für bestimmte Einkommensempfänger zu einer Besserstellung führen: Die Besteuerung mit dem neuen Sondersteuersatz in Höhe von 10% soll nämlich nicht nur auf ausländische Einkünfte der Kategorie H zur Anwendung kommen, sondern auch auf Leistungen aus Vorruhestandsregelungen sowie bestimmte Aufwendungen des Arbeitgebers zum ergänzenden Sozialschutz von Arbeitnehmern, die eigentlich vom Einkommensteuergesetz der Kategorie A zugeordnet werden, also den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Nun haben Bezieher ausländische Einkünfte der Kategorie A bislang am wenigsten vom Status eines „residente não habitual“ profitiert, denn diese wurden, anders als die Einkünfte der Kategorie H, in Portugal nur dann von der Besteuerung freigestellt, wenn sie gemäß dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich im anderen Vertragsstaat besteuert wurden.

Diese Regelung gilt zwar auch unter dem „neuen“ RNH weiter. Können die eben genannten Einkünfte aus Vorruhestandsregelungen oder Arbeitgeberaufwendungen zum ergänzenden Sozialversicherungsschutz jedoch gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Portugal als dem Ansässigkeitsstaat besteuert werden, dann geschieht dies nunmehr unter dem „neuen“ RNH zum günstigen Sondersteuersatz von 10%.

Es zeigt sich also, der „neue“ RNH bedeutet nicht zwangsläufig eine Verschlechterung der Betroffenen. Je nach Situation und Einkunftsart kann er sogar eine Verbesserung mit sich bringen.

Portugal: Änderungen am RNH-Status

Der im Jahr 2009 eingeführte Sonderstatus für Neuansässige – auf Portugiesisch „residente não habitual“; wörtlich: „nicht gewohnheitsmäßig Ansässiger“, abgekürzt RNH – ist im Ausland vor allem bekannt als „Steuerbefreiung für ausländische Rentner“ (was so nicht korrekt ist, steuerbefreit sind vielmehr aus dem Ausland stammende Alterseinkünfte, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch bestimmte andere aus dem Ausland stammende Einkünfte).

Weniger bekannt ist hingegen, dass der RNH auch für Steuerpflichtige mit inländischen, d.h. in Portugal erzielten Einkünften interessant ist, sofern diese aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren, die der Gesetzgeber als mit besonderer wissenschaftlicher, technischer oder künstlerischer Wertschöpfung ansieht. Denn diese Einkünfte werden dann nur mit einer Einheitssteuer (flat tax) in Höhe von 20% besteuert. Hiermit sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland dazu bewegt werden, sich in Portugal niederzulassen. Auch für Expats kann diese Regelung von erheblicher Bedeutung sein.

Welche beruflichen Tätigkeiten dies sind, ist in Ministerialerlass 12/2010 vom 7. Januar geregelt. Dieser wurde nun durch Ministerialerlass Nr. 230/2019 vom 23. Juli mit Wirkung zum 1. Januar 2020 grundlegend geändert. Die betroffenen Berufe werden nunmehr im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Portugiesische Klassifikation der Berufstätigkeiten (Classificação Portuguesa de Profissões – CPP) angegeben, welche sich wiederum stark an der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) orientiert.

Tabelle – Berufe mit besonderer wissenschaftlicher, technischer oder künstlerischer Wertschöpfung

I — Berufliche Tätigkeiten (CPP-Kodes):

  • 112 — Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte von Unternehmen
  • 12 — Führungskräfte im kaufmännischen Bereich
  • 13 — Führungskräfte in der Produktion und bei speziellen Dienstleistungen
  • 14 — Führungskräfte in Hotels und Restaurants, im Handel und in der Erbringung sonstiger Dienstleistungen
  • 21 — Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure und verwandte Berufe
  • 221 — Ärzte
  • 2261 — Zahnärzte und Stomatologen
  • 231 — Universitäts- und Hochschullehrer
  • 25 Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • 264 — Autoren, Journalisten und Linguisten
  • 265 — Bildende und darstellende Künstler
  • 31 — Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte
  • 35 — Informations- und Kommunikationstechniker
  • 61 — Fachkräfte in der Landwirtschaft
  • 62 — Fachkräfte in Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd — Marktproduktion
  • 7 — Fachkräfte in Industrie, Bau und Handwerk, insbesondere Metallarbeiter, Mechaniker, Berufe in der Nahrungsmittelverarbeitung, Holzverarbeitung und Bekleidungsherstellung, Präzisionshandwerker, Drucker und kunsthandwerkliche Berufe, Elektriker- und Elektroniker
  • 8 — Bediener von Anlagen und Maschinen und Montageberufe, insbesondere Bediener stationärer Anlagen und Maschinen.

Weitere Voraussetzung ist, dass das Qualifikationsniveau des Berufsträgers mindestens Level 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens oder Level 35 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen entspricht oder er mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen kann.

II — Sonstige berufliche Tätigkeiten:

  • Mitglieder von Leitungsorganen und Manager von Unternehmen, die Produktivinvestitionen im Rahmen von förderfähigen Projekten realisieren, sofern eine vertragliche Vereinbarung zur Gewährung von Steuervergünstigungen gemäß dem Gesetz zur Förderung von Investitionen geschlossen wurde

Diese Änderung soll zum einen die Klärung von Auslegungszweifeln in Bezug auf den Anwendungsbereich und den Umfang der in der Tabelle aufgeführten Tätigkeiten erleichtern, da für jeden der klassifizierten Berufe eine Beschreibung mit der Angabe von umfassten und nicht umfassten Beispielen existiert, und zum anderen eine genauere statistische Vergleichbarkeit auf europäischer und internationaler Ebene gewährleisten.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2020

Der gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), geläufiger „salário mínimo“), nicht nur im Arbeitsrecht von Bedeutung, sondern auch ein wichtiger Referenzwert in vielen Vorschriften des Steuer- und Sozialrechts, wurde von der portugiesischen Regierung mit Gesetzesdekret Nr. 167/2019 vom 21. November auf 635 € angehoben. Die Änderung tritt zum 1.1.2020 in Kraft.

Portugal: Reform von Vormundschaft und Pflegschaft

Mit Gesetz Nr. 49/2018 vom 14. August hat Portugal eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts durchgeführt, die zum 10. Februar in Kraft tritt.

Die bisherigen Rechtsinstitute der Entmündigung (Interdição) und Gebrechlichkeitspflegschaft (Inabilitação) wurden durch die einheitliche, aber flexible Erwachsenenbetreuung (acompanhamento de maior) ersetzt.

Der Gesetzgeber reagiert hiermit auf eine immer älter werdende Gesellschaft und die Zunahme von Personen mit altersbedingten Erkrankungen, die eine auf die jeweilige Situation zugeschnittene Lösung benötigen. Die Betreuung ist auf das Notwendige zu beschränken, und die angeordneten Maßnahmen spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen.

Unter dem Menüpunkt Gesetze kann nunmehr das ab dem 10 Februar gültige Portugiesische Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues) mit den neuen Vorschriften betreffend die Betreuung aufgerufen werden.