Nach nur drei Jahren seit der letzten Reform hat Angola erneut seine Investitionsförderung umfassend erneuert und mit Gesetz Nr. 10/2018 vom 26. Juni ein vollständig neues Gesetz zur Förderung privater Investitionen (Lei do Investimento Privado) erlassen, welches die Vorgängerregelung aus dem Jahr 2015 ersetzt.
Neben zahlreichen Neu- und Umformulierungen, deren tatsächliche Auswirkungen sich erst in der Praxis zeigen werden, sind vor allem folgende Änderungen hervorzuheben:
- Jegliche Mindestbeträge wurden gestrichen, d.h., das Investitionsgesetz findet nun auch auf inländische Investitionen von weniger als 50 Mio. Kwanzas Anwendung, und auch die für ausländische Investmentprojekte bedeutsame Schranke von einer Millionen US-Dollar ist entfallen.
- Ebenfalls entfallen ist die Verpflichtung für ausländische Investoren, in den Bereichen Elektrizität und Wasser, Gastgewerbe und Tourismus, Transport und Logistik, Bau, Telekommunikation, Informationstechnologien und Medien einen lokalen angolanischen Partner mit mindestens 35 Prozent am Kapital zu beteiligen.
- Die Entwicklungszonen, von Bedeutung für die möglichen Steuervergünstigungen, wurde von zwei auf vier erhöht: Zone A (Provinz Luanda sowie die Stadtbezirke von Benguela, Huíla, und Lobito), Zone B (die übrigen Bezirke der Provinzen Benguela und Huíla sowie die Provinzen Bié, Bengo, Cuanza Norte, Cuanza Sul, Huambo und Namibe), Zone C (die Provinzen Cuando Cubango, Cunene, Lunda Norte, Lunda Sul, Malanje ,Moxico, Uíge und Zaire), sowie Zone D (Provinz Cabinda).
- Neu geschaffen und ebenfalls für Bedeutung für die Möglichkeit der Steuervergünstigung sind sogenannte vorrangige Wirtschaftsbereiche (Sectores de actividade prioritários), beispielsweise in Bildung, Landwirtschaft und Tourismus. Abgeschafft wurden dagegen die Sonderwirtschaftszonen und Entwicklungszentren.
- Für die Bearbeitung der Verfahren und die Gewährung der Vergünstigungen ist nunmehr wieder eine einzige Behörde zuständig, die angolanische Agentur für private Investitionen und Exportförderung AIPEX (Agência de Investimento Privado e Promoção das Exportações de Angola).
- Anstatt eines einzigen, einheitlichen Verhandlungsprozesses gibt es nunmehr wieder zwei verschiedene Verfahrenswege zur Erlangung der Vergünstigungen: die vorherige Anmeldung (Regime de Declaração Prévia) und das besondere Verfahren (Regime Especial), das eine Investition in einem vorrangigen Wirtschaftsbereich voraussetzt. Der Investor kann unter der Einschränkung des vorrangigen Wirtschaftsbereichs grundsätzlich frei entscheiden, welchen Verfahrensweg er beschreitet, die einfachere vorherige Anmeldung, oder das aufwendigere besondere Verfahren. Unter dem besonderen Verfahren sind allerdings weitreichendere Vergünstigungen möglich.
Das neue Investitionsgesetz bedarf noch einiger Durchführungsverordnungen. Zu beachten ist zudem, dass für bestimmte, als von strategischer Bedeutung eingestufte Sektoren (Öl, Gas, Bergbau und Finanzen) Sondervorschriften bestehen, die die Anwendung des Investitionsgesetzes verdrängen.