Mit Gesetz Nr. 64/2018 vom 29. Oktober hat das portugiesische Parlament eine Änderung im Portugiesischen Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues) durchgeführt und das Vorkaufsrecht von Mietern gestärkt. Will der Eigentümer der Wohnung (der meistens auch der Vermieter ist) diese verkaufen, steht dem Mieter jetzt schon nach einer Dauer des Mietverhältnisses von mehr als zwei Jahren ein Vorkaufsrecht zu. Bislang waren es drei Jahre.
Zudem ist nunmehr ausführlicher geregelt, wie der Eigentümer den Vermieter über den geplanten Verkauf und das bestehende Vorkaufsrecht zu informieren hat. So hat die Information schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen und ist dem Mieter eine Antwortfrist von 30 Tagen einzuräumen.
Auch regelt die neue Vorschrift genauer, welche Informationen der Eigentümer übermitteln muss im Fall, dass die betroffene Wohnung gemeinsam mit weiteren Objekten im Paket verkauft wird oder zu einem Gebäude gehört, an dem kein Wohnungseigentum begründet wurde.
Die neue Regelung trat zum 30. Oktober in Kraft.