Im Juni dieses Jahres hat der angolanische Gesetzgeber ein reformiertes Investitionsgesetz (Lei do Investimento Privado) verabschiedet.
Nunmehr wurde hierzu mit Präsidentendekret Nr. 250/18 vom 30. Oktober auch eine Durchführungsverordnung zum Investitionsgesetz (Regulamento dos Procedimentos Legais do Investimento Privado) erlassen, welche die Verfahren zur Registrierung der Anträge für private Investitionsprojekte, die Gewährung von Vergünstigungen, die Begleitung und Beaufsichtigung von Projekten, mögliche Sanktionen für Verstöße sowie das Erlöschen von unter dem Investitionsgesetz gewährten Rechten im Einzelnen regelt.
Die Durchführungsverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist grundsätzlich auf alle ab diesem Zeitpunkt eingeleiteten Verfahren anwendbar. Sofern Regelungen günstiger sind, können sie auf Antrag auch auf ältere Verfahren Anwendung finden.