Neben dem Gesetz zur Vereinfachung zur Gründungen von Handelsgesellschaften hat das angolanische Parlament kürzlich ein weiteres für ausländische Investoren wichtiges Gesetz verabschiedet. Am 11.08.2015 wurde das neue Gesetz zur Förderung privater Investitionen (Lei do Investimento Privado) im angolanischen Gesetzblatt (Diário da República) veröffentlicht. Das neue Investitionsgesetz Nr. 14/15 vom 11.08.2015 ersetzt das Investitionsgesetz Nr. 20/11 vom 11.05.2011.
Ziel des Gesetzes ist die Entbürokratisierung der Verfahren zur Genehmigung privater Investitionen sowohl ausländischer als auch inländischer Interessenten und die Anpassung der steuer-, zoll- und devisenrechtlichen Vergünstigungen an die aktuellen Gegebenheiten, um den Investitionsstandort Angola zu stärken. Der angolanische Staat will so personelle, finanzielle, materielle und technologische Mittel mobilisieren, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes zu fördern, die wirtschaftliche Vielfalt und den Wettbewerb zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und allgemein den Lebensstandard zu erhöhen.
Im Fall inländischer Investitionen findet das Investitionsgesetz nur Anwendung, wenn die Investitionssumme mindestens 50 Mio. Kwanzas beträgt. Für ausländische Investmentprojekte wurde das bislang bestehende Minimum von einer Millionen US-Dollar dagegen vollständig gestrichen, d.h., nunmehr sind auch kleinere Investitionsvorhaben zulässig. Der Betrag von einer Millionen US-Dollar bleibt jedoch insoweit weiterhin von Bedeutung, als, nur ab diesem Schwellenwert die im Gesetz vorgesehenen steuer- und zollrechtlichen Vergünstigung beantragt werden können. Dabei kann die Investitionssumme nicht nur durch Geldmittel, sondern auch durch Sachleistungen sowie Technologie- und Wissenstransfer erbracht werden.
Zu den durch das Gesetz gewährten Vergünstigungen zählen zum einen steuerliche und zollrechtliche Vergünstigungen, zum anderen das Recht auf Kapitalrück- und Gewinnausführung. Die steuerlichen Vergünstigungen betreffen die Industrie- (Imposto Industrial), die Grunderwerbs- (Imposto de Sisa) und die Kapitalertragsteuer (Imposto sobre a Aplicação de Capitais). Abhängig von verschiedenen Kriterien wie investierte Summe, Standort, für Einheimische geschaffene Arbeitsplätze etc. kann die steuerliche Belastung für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren signifikant gesenkt werden.
In den Bereichen Elektrizität und Wasser, Gastgewerbe und Tourismus, Transport und Logistik, Bau, Telekommunikation, Informationstechnologien und Medien sieht das Investitionsgesetz vor, das ausländische Investoren eine Partnerschaft mit einem lokalen angolanischen Partner eingehen müssen, der mit mindestens 35 Prozent am Kapital beteiligt sein muss.
Das Gesetz sieht des Weiteren eine Zuständigkeitsänderung vor. Die Nationale Agentur für private Investitionen – ANIP (Agência Nacional para o Investo Privado) wird nun nicht mehr über die Zulässigkeit von Investitionsvorhaben entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die jeweils für den Bereich einschlägigen Ministerien federführend sind.