Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2022

Gesetzesdekret 109-B/2021 vom 7. Dezember erhöht den portugiesischen monatlichen gesetzlichen Mindestlohn ( „salário mínimo, offiziell retribuição mínima mensal garantida – RMMG),  mit Wirkung zum 1.1.2022 um auf nunmehr 705 €.

Der gesetzliche Mindestlohn ist neben seiner arbeitsrechtlichen Bedeutung eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2020

Der gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), geläufiger „salário mínimo“), nicht nur im Arbeitsrecht von Bedeutung, sondern auch ein wichtiger Referenzwert in vielen Vorschriften des Steuer- und Sozialrechts, wurde von der portugiesischen Regierung mit Gesetzesdekret Nr. 167/2019 vom 21. November auf 635 € angehoben. Die Änderung tritt zum 1.1.2020 in Kraft.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2019

Der monatliche gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG, häufig auch „salário mínimo“ genannt), eine wichtige Bezugsgröße im Arbeitsrecht, aber auch im Sozial- und Steuerrecht, wurde mit Gesetzesdekret Nr. 117/2018 vom 27. Dezember mit Wirkung zum 1.1.2019 auf 600 € angehoben.

Portugal: Vorkaufsrecht des Mieters gestärkt

Mit Gesetz Nr. 64/2018 vom 29. Oktober hat das portugiesische Parlament eine Änderung im Portugiesischen Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues) durchgeführt und das Vorkaufsrecht von Mietern gestärkt. Will der Eigentümer der Wohnung (der meistens auch der Vermieter ist) diese verkaufen, steht dem Mieter jetzt schon nach einer Dauer des Mietverhältnisses von mehr als zwei Jahren ein Vorkaufsrecht zu. Bislang waren es drei Jahre.

Zudem ist nunmehr ausführlicher geregelt, wie der Eigentümer den Vermieter über den geplanten Verkauf und das bestehende Vorkaufsrecht zu informieren hat. So hat die Information schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen und ist dem Mieter eine Antwortfrist von 30 Tagen einzuräumen.

Auch regelt die neue Vorschrift genauer, welche Informationen der Eigentümer übermitteln muss im Fall, dass die betroffene Wohnung gemeinsam mit weiteren Objekten im Paket verkauft wird oder zu einem Gebäude gehört, an dem kein Wohnungseigentum begründet wurde.

Die neue Regelung trat zum 30. Oktober in Kraft.

Angola: Lei do Investimento Privado 2018

Nach nur drei Jahren seit der letzten Reform hat Angola erneut seine Investitionsförderung umfassend erneuert und mit Gesetz Nr. 10/2018 vom 26. Juni ein vollständig neues Gesetz zur Förderung privater Investitionen (Lei do Investimento Privado) erlassen, welches die Vorgängerregelung aus dem Jahr 2015 ersetzt.

Neben zahlreichen Neu- und Umformulierungen, deren tatsächliche Auswirkungen sich erst in der Praxis zeigen werden, sind vor allem folgende Änderungen hervorzuheben:

  • Jegliche Mindestbeträge wurden gestrichen, d.h., das Investitionsgesetz findet nun auch auf inländische Investitionen von weniger als 50 Mio. Kwanzas Anwendung, und auch die für ausländische Investmentprojekte bedeutsame Schranke von einer Millionen US-Dollar ist entfallen.
  • Ebenfalls entfallen ist die Verpflichtung für ausländische Investoren, in den Bereichen Elektrizität und Wasser, Gastgewerbe und Tourismus, Transport und Logistik, Bau, Telekommunikation, Informationstechnologien und Medien einen lokalen angolanischen Partner mit mindestens 35 Prozent am Kapital zu beteiligen.
  • Die Entwicklungszonen, von Bedeutung für die möglichen Steuervergünstigungen, wurde von zwei auf vier erhöht: Zone A (Provinz Luanda sowie die Stadtbezirke von Benguela, Huíla, und Lobito), Zone B (die übrigen Bezirke der Provinzen Benguela und Huíla sowie die Provinzen Bié, Bengo, Cuanza Norte, Cuanza Sul, Huambo und Namibe), Zone C (die Provinzen Cuando Cubango, Cunene, Lunda Norte, Lunda Sul, Malanje ,Moxico, Uíge und Zaire), sowie Zone D (Provinz Cabinda).
  • Neu geschaffen und ebenfalls für Bedeutung für die Möglichkeit der Steuervergünstigung sind sogenannte vorrangige Wirtschaftsbereiche (Sectores de actividade prioritários), beispielsweise in Bildung, Landwirtschaft und Tourismus. Abgeschafft wurden dagegen die Sonderwirtschaftszonen und Entwicklungszentren.
  • Für die Bearbeitung der Verfahren und die Gewährung der Vergünstigungen ist nunmehr wieder eine einzige Behörde zuständig, die angolanische Agentur für private Investitionen und Exportförderung AIPEX (Agência de Investimento Privado e Promoção das Exportações de Angola).
  • Anstatt eines einzigen, einheitlichen Verhandlungsprozesses gibt es nunmehr wieder zwei verschiedene Verfahrenswege zur Erlangung der Vergünstigungen: die vorherige Anmeldung (Regime de Declaração Prévia) und das besondere Verfahren (Regime Especial), das eine Investition in einem vorrangigen Wirtschaftsbereich voraussetzt. Der Investor kann unter der Einschränkung des vorrangigen Wirtschaftsbereichs grundsätzlich frei entscheiden, welchen Verfahrensweg er beschreitet, die einfachere vorherige Anmeldung, oder das aufwendigere besondere Verfahren. Unter dem besonderen Verfahren sind allerdings weitreichendere Vergünstigungen möglich.

Das neue Investitionsgesetz bedarf noch einiger Durchführungsverordnungen. Zu beachten ist zudem, dass für bestimmte, als von strategischer Bedeutung eingestufte Sektoren (Öl, Gas, Bergbau und Finanzen) Sondervorschriften bestehen, die die Anwendung des Investitionsgesetzes verdrängen.

Portugal: Steueränderungen 2018

Das heute veröffentlichte Haushaltsgesetz Nr. 114/2017 vom 29. Dezember bringt wieder eine ganze Reihe von Änderungen im Steuerrecht mit sich. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für den Besteuerungszeitraum 2018:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

Die vereinfachte Ermittlung des Betriebsergebnisses (regime simplificado) von Freiberuflern und sonstigen selbstständigen Dienstleistungserbringern hat eine fundamentale Änderung erfahren. Bislang wurden die Betriebsausgaben im Rahmen der vereinfachten Ermittlung ohne tatsächlichen Nachweis der entstandenen Kosten pauschal durch einen prozentualen Abzug berücksichtigt, der im Fall der Freiberufler 25%, im Fall von sonstigen Dienstleistungserbringern sogar 65% betrug. Nunmehr beträgt für diese Berufsträger der pauschale Abzug nur noch 10% bzw. 50%, weitere 15% werden nur noch durch tatsächlichen Nachweis der entstandenen Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (jedoch pauschal mindestens 4104 €), Personal, Miete (bzw. eines Prozentsatzes des Einheitswertes einer betrieblich genutzten Immobilie) und sonstige tätigkeitsbezogene Waren und Dienstleistungen gewährt.

Hierbei handelt es sich nur um einen ersten Schritt in Richtung der Besteuerung der tatsächlichen Einkünfte, die „vereinfachte Ermittlung“ mittels pauschaler Abzüge wird wohl schon bald der Vergangenheit angehören.

Der allgemeine Steuertarif (taxas gerais) wurde um zwei Stufen auf nunmehr insgesamt sieben Stufen erweitert. Die folgende praktische Tabelle zeigt die Steuersätze und Abschläge für die in 2018 zu erklärenden Einkünfte des Steuerzeitraums 2017:

Steuerbemessungsgrundlage Kontinent
Von Bis Steuersatz Abschlag
0,00 €

7.091,01 €

10.700,01 €

20.261,01 €

25.000,01 €

36.856,01 €

80.640,01 €

7.091,00 €

10.700,00 €

20.261,00 €

25.000,00 €

36.856,00 €

80.640,00 €

14,50%

23,00%

28,50%

35,00%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

602,74 €

1191,24 €

2508,20 €

3008,20 €

5.956,68 €

8.375,88 €

Für die Autonomen Regionen Azoren und Madeira gelten etwas günstigere Sätze:

Steuerbemessungsgrundlage Azoren Madeira
Von Bis Steuersatz Abschlag Steuersatz Abschlag
0,00 €

7.091,01 €

10.700,01 €

20.261,01 €

25.000,01 €

36.856,01 €

80.640,01 €

7.091,00 €

10.700,00 €

20.261,00 €

25.000,00 €

36.856,00 €

80.640,00 €

10,15%

17,25%

21,38%

28,00%

29,60%

36,00%

38,40%

0,00 €

503,46 €

944,84 €

2.287,13 €

2.687,13 €

5.045,91 €

6.981,27 €

12,41%

23,00%

28,50%

35,00%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

750,94 €

1.339,44 €

2.656,40 €

3.156,40 €

6.204,88 €

8.524,08 €

Der Einkommensteuerzuschlag ist tatsächlich, wie angekündigt, weggefallen. Es bleibt für Einkommen ab 80.000 € jedoch weiterhin der 2012 eingeführte „Solidaritätszuschlag“ (taxa adicional de solidariedade).

Das Existenzminimum für jeden familiären Haushalt (agregado familiar) wurde von 8.500 € auf das Eineinhalbfache des jährlichen Sozialhilfereferenzwertes (Indexante dos Apoios Sociais (IAS), beträgt seit 2017 421,32 €) erhöht, d.h. aktuell 8847,72 €. Es ist aber davon auszugehen, dass der IAS im kommenden Jahr weiter erhöht wird, so dass der Freibetrag wohl bei ca. 9000 € liegen wird. Als zusätzliche Schranke besteht bei einem familiären Haushalt mit mehreren Steuerpflichtigen für jeden Steuerpflichtigen ein Freibetrag in Höhe des jährlichen gesetzlichen Mindestlohns (salário mínimo nacional, in Rechtsvorschriften auch als retribuição mínima mensal garantida bezeichnet; für das Jahr 2018 auf 580 € festgesetzt), also ab 2018 ein Betrag von 8120 €. Schließlich kommt das Existenzminimum nunmehr auch Freiberuflern zugute.

Auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kommt grundsätzlich ein Sondersteuersatz in Höhe von 28% zur Anwendung, es sei denn, ein ansässiger Steuerpflichtiger nimmt von der Möglichkeit Gebrauch, die Normalveranlagung zu beantragen. Diese Möglichkeit wurde nunmehr auch den in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums mit Informationsaustausch in Steuerbelangen Ansässigen eingeräumt.

Ursprünglich war geplant, den sogenannten Sonderstatuts für Neuansässige (residente não habitual) zu ändern und Alterseinkünfte einer niedrigen Besteuerung zu unterwerfen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, die Renten und Pensionen von Steuerpflichtigen mit dem Statut „residente não habitual“ sind weiterhin von der Besteuerung ausgenommen.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas – IRS):

Der Höchstsatz des staatlichen Aufschlags (Derrama estatual) auf die Körperschaftsteuer für Unternehmen mit zu versteuernden Einkünften von mehr als 35.000.000 €, der im Jahr 2010 zusätzlich zu dem schon existierenden kommunalen Aufschlag (Derrama comunal) eingeführt wurde, steigt von bislang 7% auf nunmehr 9%.

Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado – IVA)

Es wurde eine neue Rubrik „Musikinstrumente“ in den Anhang II des Mehrwertsteuergesetzbuches (Código do Imposto sobre o Valor Acrescentado – CIVA) aufgenommen, d.h., auf solche kommt ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr der Normalsteuersatz in Höhe von 23% zur Anwendung, sondern nur noch der Zwischensteuersatz (taxa intermédia) in Höhe von 13%.

Zudem wurde die Regierung autorisiert, die Rubrik 3.1 von Anhang II mit der Bezeichnung „Abgabe von Speisen und Getränken“ um Getränke zu erweitern, die bislang ausgenommen waren, beispielsweise alkoholische.

Besondere Verbrauchsteuern (Impostos Especiais de Consumo – IEC)

Allgemeine Erhöhung der Steuersätze um 1,4% bis 1,5%. Nicht eingeführt wurde die ursprünglich geplante Steuer auf besonders salzhaltige Nahrungsmittel (Imposto sobre os alimentos com elevado teor de sal).

Fahrzeugzulassungsteuer (Imposto sobre Veículos – ISV)

Die Steuersätze wurden allgemein um circa 1,4% angehoben.

Die Möglichkeit, bei einem Wohnsitzwechsel nach Portugal sein Kraftfahrzeug steuerbefreit als Umzugsgut einzuführen, wurde in einigen wesentlichen Punkten erleichtert:

So wurde die Frist zur Beantragung der Steuerbefreiung von 6 auf 12 Monate verdoppelt. Der Zeitraum, während dessen das Fahrzeug vor dem Umzug im Eigentum des Antragstellers gestanden haben muss, wurde dagegen von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt.

Zudem ist das Erfordernis, während eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Wohnsitzwechsel über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt zu haben, weggefallen. Allerdings wurde die Vorschrift, die bestimmt, welche Nachweise bei der Antragstellung vorzulegen sind, nicht entsprechend angepasst, so dass insoweit mit Hindernissen zu rechnen ist.

Ebenfalls weggefallen ist das Erfordernis, für mindestens 12 Monate in Portugal ansässig zu bleiben.

Weiterhin notwendig ist, dass das Auto nach dem Umzug für mindestens 12 Monate im Eigentum des Antragstellers verbleibt. Danach kann es jedoch nunmehr an eine in Portugal ansässige Person veräußert oder verschenkt werden, ohne dass diese eine Reststeuer zu entrichten hat.

Neu ist, dass nunmehr auch in Portugal ansässige Personen, die von einem im Ausland ansässigen ein Fahrzeug erben, dieses steuerbefreit nach Portugal einführen können. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 24 Monate.

Regelung über Steuervergünstigungen (Estatuto dos Benefícios Fiscais – EBF):

Gebäude oder Teile von Gebäuden, in denen sich Traditionsgeschäfte befinden, die gemeindlich als historisch, kulturell oder sozial bedeutsam anerkannt und im nationalen Verzeichnis der historisch, kulturell oder sozial bedeutsamen Einrichtungen oder Organisationen eingetragen sind, werden zukünftig von der Entrichtung der Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis – IMI) befreit.

Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer (Imposto Municipal sobre as Transmissões Onerosas de Imóveis – IMT), der Stempelsteuer (Imposto do Selo – Iselo) sowie sonstiger Gebühren, die für entgeltliche Übertragungen im Rahmen von Unternehmenssanierungen durch Umstrukturierungsmaßnahmen oder Kooperationsabkommen anfallen, erstreckt sich nunmehr auch auf zu Wohnzwecken dienenden Immobilien, sofern diese der Haupttätigkeit dienen. Zudem werden die Vergünstigungen automatisch gewährt, ein Antrag an das Finanzministerium ist nicht mehr notwendig.

Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis – IMI):

Ehepaare oder Personen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die dem in 2016 geschaffenen Grundsteueraufschlag unterliegen (Adicional ao Imposto Municipal sobre Imóveis – AIMI) und von der Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung Gebrauch machen wollen, müssen dies nunmehr nicht mehr jährlich neu beantragen. Zukünftig gilt ihre Entscheidung auch für die folgenden Jahre, es sei denn, es wird eine Änderung beantragt.

Stempelsteuer (Imposto do Selo – Iselo):

Die Stempelsteuersätze für Verbraucherkreditverträge wurden bei Verträgen mit Laufzeiten bis zu einem Jahr von 0,07% pro Monat oder Abrechnungszeitraum auf 0,08% pro Monat oder Abrechnungszeitraum, bei Verträgen mit Laufzeiten von einem Jahr oder mehr von 0,9% auf 1% und bei Kontokorrentverträgen und bei sonstigen Verträgen ohne bestimmte oder bestimmbare Laufzeit von 0,07% pro Monatsdurchschnitt auf 0,08% pro Monatsdurchschnitt erhöht.

Zu beachten ist, dass diese Prozentsätze sich aufgrund einer im vergangenen Jahr eingeführten befristeten Regelung bis zum 31.12.2018 um 50% erhöhen.

Sonstiges:

Ministerialerlass Nr. 345-A/2016 vom 30. Dezember, der die Inseln Jersey und Isle of Man sowie Uruguay von der Liste der „Staaten, Territorien und Regionen mit eindeutig günstigerem Steuerregime“ („Liste der Steuerparadiese“) strich, wurde aufgehoben, so dass die genannten Orte sich nun wieder auf der Liste befinden.

Portugal: Eintragung gewerblicher Schutzrechte während dem Web Summit 2017 gebührenfrei

Um auf die Bedeutung gewerblicher Schutzrechte für den unternehmerischen Erfolg aufmerksam zu machen, hat die portugiesische Regierung mit Ministerialerlass Nr. 330-B/2017 vom 2. November beschlossen, während der Durchführung des Web Summit, der weltgrößten Technologie-Messe, die vom 6. bis zum 9. November nun schon zum zweiten Mal in Lissabon stattfindet, ein Zeichen zu setzen: Portugiesische Unternehmen, die sich für das Alpha-Programm für Start-up-Unternehmen qualifiziert haben, können in diesen Tagen gebührenfrei beim portugiesischen Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum INPI (Instituo Nacional da Propriedade Industrial) die Eintragung einer Marke, eines Patents, eines Gebrauchsmusters oder Designs (Geschmacksmuster) beantragen. Sonstige Interessenten kommen in diesen Tagen immerhin in den Genuss einer Reduzierung der Gebühr um 50%.

Die Vergünstigung gilt allerdings nur für ein einzelnes, territorial auf Portugal beschränktes gewerbliches Schutzrecht pro Antragsteller.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der Fassung gültig ab dem 1. Mai 2017

Unter dem Menüpunkt Gesetze steht nunmehr das ab dem 1. Mai 2017 gültige Portugiesisches Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues)  zur Verfügung, aktualisiert bis Gesetz Nr. 8/2017 vom 3. März. Es enthält die jüngsten Änderungen zur Verbesserung des Tierschutzes.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 1. April 2017 gültigen Fassung

Das ab dem 1. April gültige Portugiesisches Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 5/2017 vom 2. März, kann nun unter dem Menüpunkt Gesetze abgerufen werden. Auch unverheirateten Eltern ist es nun möglich, vor den Zivilstandsämtern (Conservatórias do Registo Civil) einvernehmlich eine homologierte (genehmigte) Sorgerechtsvereinbarung zu treffen.

Portugal: Steuern 2017

Mit Gesetz Nr. 42/2016 vom 28. Dezember wurde der Staatshaushalt 2017 verabschiedet, in dessen Rahmen wie immer eine Reihe von Änderungen an der Steuergesetzgebung durchgeführt werden. Die wichtigsten Neuerungen im Detail:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

Auf die Einkünfte natürlicher Personen aus der Vermietung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Gästezimmern an Touristen (alojamento local), die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von höchstens 200.000 € erzielten und daher der vereinfachten Ermittlung des Betriebsergebnisses (regime simplificado) unterliegen, kommt nun zur Berücksichtigung ihrer Betriebsausgaben nicht mehr der günstige Multiplikator von 0,15 „für Dienstleistungen im Rahmen von Hotellerie und gleichartigen Tätigkeiten, von Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe“ zur Anwendung, sondern der allgemeine Multiplikator für „sonstige Dienstleistungen“ von 0,35. Dass bedeutet, dass diese Personen bei einem Umsatz von 100.000 EUR nun nicht mehr nur 15.000 EUR, sondern 35.000 € versteuern müssen. Alternativ können sie sich dafür entscheiden, gemäß den Vorschriften für Einkünfte der Kategorie F (Vermietung und Verpachtung) besteuert zu werden.

Die Bruttoeinkünfte der Kategorien A, B von Steuerpflichtige mit Behinderung werden nunmehr nur noch zu 85% herangezogen. Im Fall von Bruttoeinkünften der Kategorie H bleibt dagegen ein Quotient von 90%. Ebenfalls fortbestehen bleibt die Maximalentlastung von 2.500 € pro Einkunftskategorie.

Die Mehrwertsteuer, die auf den Erwerb von Monatskarten für den öffentlichen Personentransport zu entrichten ist, kann nun im Rahmen der Jahressteuererklärung vollständig zum Abzug gebracht werden, beschränkt auf einen Maximalbetrag von 250 €.

Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften können nunmehr auch nach Ablauf der Erklärungsfrist noch die gemeinsame Veranlagung beantragen.

Unabhängig von der Art der Einkünfte haben zukünftig alle Steuerpflichtigen ihre Einkünfte des Vorjahres im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai zu erklären.

Die Stufen des allgemeinen Steuertarifs (taxas gerais) wurden zum Inflationsausgleich um 0,8 % angehoben. Für die in 2017 zu erklärenden Einkünfte des Jahres 2016 gelten daher die folgenden praktischen Tabellen:

Steuerbemessungsgrundlage Kontinent
Von Bis Steuersatz Abschlag
0,00 €

7.091,01 €

20.261,01 €

40.522,01 €

80.640,01 €

7.091,00 €

20.261,00 €

40.522,00 €

80.640,00 €

14,50%

28,50%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

992,74 €

2714,93 €

5.956,60 €

8.375,89 €

Steuerbemessungsgrundlage Azoren Madeira
Von Bis Steuersatz Abschlag Steuersatz Abschlag
0,00 €

7.091,01 €

20.261,01 €

40.522,01 €

80.640,01 €

7.091,00 €

20.261,00 €

40.522,00 €

80.640,00 €

10,15%

21,38%

29,60%

36,00%

38,40%

0,00 €

7905,96€

2.462,43 €

5.055,84 €

6.991,20 €

13,41%

28,50%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

1.070,03 €

2.792,22 €

6.033,98 €

8.453,18 €

Der Einkommensteuerzuschlag, der 2011 im Zuge der Finanzkrise eingeführt und Ende 2015 „mit Wirkung für das Jahr 2016 aufgehoben“ wurde, wird nun nur noch „schrittweise aufgehoben“. Nicht mehr dem Zuschlag unterliegen im Jahr 2016 Steuerpflichtige mit einer Steuerbemessungsgrundlage der ersten beiden Stufen des allgemeinen Steuertarifs, also bis zu 20.261 €. Darüber hinaus kommen auf Einkünfte von 2016 die folgenden Sätze zur Anwendung:

Steuerbemessungsgrundlage
Von Bis Steuersatz
20.261,01 €

40.522,01 €

80.640,01 €

40.522,00 €

80.640,00 €

0,88%

2,75%

3,21%

 

Erstmals ab 2017 wird die Finanzverwaltung für Steuerpflichtige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine vorläufig gültige automatische Einkommensteuererklärung (declaração automática de rendimentos) samt der zur Berechnung der Abzüge verwendeten Daten und der entsprechenden Steuerfestsetzung zur Verfügung stellen. Genehmigt der Steuerpflichtige diese automatische Einkommensteuererklärung, gilt sie als von ihm eingereicht. Gleiches gilt, wenn die Abgabefrist verstreicht, ohne dass der Steuerpflichtige die Erklärung genehmigt oder eine eigene eingereicht hat. Der Steuerpflichte hat jedoch noch die Möglichkeit, binnen 30 Tagen ab Steuerfestsetzung eine Ersatzerklärung abzugeben.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas – IRC):

Auch die Einkünfte von Körperschaften aus der Vermietung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Gästezimmern an Touristen (alojamento local), die der vereinfachten Ermittlung des Betriebsergebnisses (regime simplificado) unterliegen, werden ab 2017 deutlich höher besteuert, da auch hier zur Ermittlung des Betriebsergebnisses anstatt des bisher sehr günstigen Multiplikators 0,04 nunmehr ein Multiplikator von 0,35 zur Anwendung kommt.

Fahrzeugzulassungsteuer (Imposto sobre Veículos – ISV)

Wie erwartet, hat die portugiesische Regierung dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen und den Steuernachlass für Gebrauchtwagen, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt werden, entsprechend angepasst. Die folgende Tabelle gibt die neuen Abzüge wieder:

Steuernachlass für aus der EU eingeführte Gebrauchtwagen

Nutzungsdauer Ermäßigung
Bis zu 1 Jahr

Mehr als 1 Jahre

Mehr als 2 Jahre

Mehr als 3 Jahre

Mehr als 4 Jahre

Mehr als 5 Jahre

Mehr als 6 Jahre

Mehr als 7 Jahre

Mehr als 8 Jahre

Mehr als 9 Jahre

Mehr als 10 Jahre

 

bis zu 2 Jahren

bis zu 3 Jahren

bis zu 4 Jahren

bis zu 5 Jahren

bis zu 6 Jahren

bis zu 7 Jahren

bis zu 8 Jahren

bis zu 9 Jahren

bis zu 10 Jahren

 

10%

20%

28%

35%

43%

52%

60%

65%

70%

75%

80%

 

Regelung über Steuervergünstigungen (Estatuto dos Benefícios Fiscais – EBF):

Mit dem Haushaltsgesetz 2017 wird eine neue Regelung zur Förderung von Start-up-Unternehmen geschaffen, das „Programm Samenkorn“ (Programa Semente). Dieses ermöglicht einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen, die nicht gewerblich in Start-up-Unternehmen investieren, jährlich 25% des Investments von ihrer Einkommensteuer abzuziehen. Der Abzug darf hierbei nicht mehr als 40% der Einkommensteuer betragen, darüberhinausgehende Beträge können jedoch auf die folgenden zwei Jahre vorgetragen werden. Die Investitionssumme muss mindestens 10.000 € und darf maximal 100.000 € betragen. Das Start-up-Unternehmen muss ein Klein- oder Mikrounternehmen sein, dass nicht älter als fünf Jahre ist. Die Beteiligung des Investors darf für einen Zeitraum von drei Jahren, nicht mehr als 30% des Gesellschaftskapitals oder der Stimmrechte betragen.

Eine weitere Förderung betrifft kleine und mittlere Unternehmen mit landwirtschaftlicher, gewerblicher, industrieller oder Dienstleistungstätigkeit im Innenland. Diese kommen in den Genuss eines reduzierten Körperschaftsteuersatzes von 12,5 % auf die ersten 15.000 € des zu versteuernden Gewinnes. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nicht mit der Zahlung von Löhnen und Gehältern im Rückstand, die Geschäftsführung in der betreffenden Region angesiedelt und das Unternehmen nicht aus einer Spaltung in den vorangegangenen zwei Jahren hervorgegangen ist.

Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis – IMI):

Ab 2017 existiert ein weiterer Steueraufschlag, diesmal auf die Grundsteuer, der die Bezeichnung Adicional ao Imposto Municipal sobre Imóveis (AIMI) tragen wird.

Steuerschuldner sind die Eigentümer, Nießbraucher oder Erbbauberechtigten von städtischen Grundstücken. Besteuerungsgrundlage ist die Summe der steuerlichen Einheitswerte der in Portugal gelegenen städtischen Grundstücke des Steuerschuldners. Ausgenommen sind diejenigen, die gewerblichen, industriellen oder Dienstleistungszwecken dienen.

Für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe besteht ein Freibetrag in Höhe von 600.000 €

Der Steuersatz des Grundsteueraufschlags beträgt 0,4% für juristische Personen, und 0,7% für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe. Übersteigt bei natürlichen Personen die Bemessungsgrundlage einen Betrag von einer Millionen bzw. zwei Millionen bei gemeinsamer Veranlagung, so kommt auf den darüber hinaus gehenden Teil ein Steuersatz von 1% zur Anwendung. In einem sogenannten Steuerparadies ansässige Steuerpflichtige unterliegen einem besonderen Satz in Höhe von 7,5%.

 

Stempelsteuer (Imposto do Selo – Iselo):

Im Gegenzug zur Einführung des Grundsteueraufschlags AIMI wurde die erst 2013 eingeführte und im Rahmen der Stempelsteuer erhobene Steuer in Höhe von 1 % des steuerlichen Einheitswertes von Wohnzwecken dienenden Immobilien mit einem Einheitswert von mindestens 1 Millionen Euro mit Wirkung zum 1.1.2017 aufgehoben.

Besondere Verbrauchsteuern (Impostos Especiais de Consumo –IEC):

Die zu den Besonderen Verbrauchsteuern zählende Steuer auf Alkohol und alkoholische Getränke (Imposto sobre o Álcool e as Bebidas Alcoólicas – IABA) wurde um die Getränke mit Zusatz von Zucker und anderen Süßstoffen erweitert und trägt nun die Bezeichnung „Imposto sobre o Álcool, as Bebidas Alcoólicas e as Bebidas Adicionadas de Açúcar ou outros Edulcorantes“ Es bleibt jedoch bei der Abkürzung IABA.

Mit dieser Änderung wurde in Portugal eine sogenannte fat tax bzw. Zucker- oder Softdrink-steuer eingeführt. Bei einem Zuckergehalt von weniger als 80g/l beträgt die Steuer 8,22 € pro Hektorliter, bei höherem Zuckergehalt 16,46 € pro Hektorliter. Ausgenommen sind Getränke auf Basis von Milch, Soja oder Reis, Obst-, Algen- oder Gemüsesäfte und -nektare, Getränke aus Getreide, Mandeln, Cashew oder Haselnüssen sowie Getränke, die für spezielle diätische Zwecke dienlich oder als Nahrungsergänzungsmittel gelten.

Abgabenordnung (Lei Geral Tributária):

Die Norm, de bestimmt, nach welchen Grundsätzen das Finanzminsterium einen Staat, ein Terriorium oder eine Region als „mit eindeutig günstigerem Steuerregime“ zu qualifizieren und demgenäß auf die entsprechende Liste zu setzen hat („Liste der Steuerparadiese“), wurde erweitert. Nunmehr können auch (noch) nicht auf die Liste gesetzte Staaten, Terriorien oder Regionenals als „mit eindeutig günstigerem Steuerregime“ gelten, wenn dort keine der Körperschaftsteuer IRC gleichgestellte Steuer erhoben wird oder deren Steuersatz weniger als 60% des portugiesischen Equivalents beträgt, wenn in der Steuergesetzgebung dies ausdrücklich vorsieht, und zwischen einer dort ansässigen Person oder Körperschaft und einem in Portugal ansässigen eine besondere Beziehung besteht. Ausgenommen hiervon sind allerdings Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, sofern mit letzteren ein Abkommen über Informationsaustausch in Steuerbelangen geschlossen wurde.