Portugal: Reform des Vergaberechts

Mit Gesetzesdekret Nr. 111-B/2017 vom 31. August hat die portugiesische Regierung die portugiesische Vergabeordnung (Código dos Contratos Públicos) umfassend reformiert und zahlreiche Neuerungen eingeführt.

Das Gesetzespaket setzt zum einerseits Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe, Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in das nationale portugiesische Recht um, andererseits werden eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung sowie für mehr Transparenz und eine bessere öffentliche Verwaltung ergriffen.

Zu den Neuerungen zählen namentlich:

  • die Einführung von Innovationspartnerschaften, einem neuen Verfahren zum Erwerb von innovativen Produkten und Dienstleistungen;
  • die Erweiterung der Bestimmungen betreffend Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen, um mehr Formen der Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen zu erfassen;
  • die Unterteilung von Aufträgen in Lose, um den Zugang für kleinere und mittlere Unternehmen zu erleichtern;
  • die Bestimmung des Kriteriums des wirtschaftlich günstigsten Angebots als Regelkriterium für die Vergabe;
  • die Änderung der Regel zur Bestimmung von ungewöhnlich niedrigen Preisen;
  • die Pflicht, ab Veröffentlichung alle Verfahrensunterlagen kostenfrei auf der elektronischen Vergabeplattform zur Verfügung zu stellen;
  • die Einführung vereinfachter Regeln für bestimmte Dienstleistungsverträge über mehr als 750.000 €;
  • die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen;
  • die Kürzung der Mindestfristen für Angebote und Bewerbungen bei Verfahren, deren Wert unterhalb der europäischen Schwellenwerte liegt;
  • die Senkung der Kaution auf höchstens 5% der Vertragssumme;
  • ein vereinfachtes Verfahren zur freien Vergabe von Bauaufträgen bis 5.000 €;
  • ein beschleunigtes Ausschreibeverfahren für Bauaufträge bis 300.000 €;
  • die Kürzung von Fristen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung;
  • die freihändige Vergabe mit nur einem Kandidaten ist nur noch bei Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen bis maximal 20.000 € bzw. Bauaufträgen bis 30.000 € zulässig;
  • -die Notwendigkeit einer besonderen Begründung bei Verträgen von mehr als 5.000.000 € auf Basis einer Kosten-Nutzen-Rechnung;
  • die Einführung eines Vertragsmanagers, der die Durchführung des Vertrages begleitet und sicherstellt, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt wird;
  • das Verbot, den Moment des Zugangs eines Angebots für eine Stichentscheidung zu nutzen und ältere Angebote zu bevorzugen;
  • die Ausweitung der Verwendung von elektronischen Vergabeplattformen;
  • die Einführung von Maßnahmen, um Interessenskonflikte zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten zu vermeiden;
  • die Förderung von Schiedsverfahren zu Streitbeilegung.

Die reformierte Vergabeordnung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Portugal: Neue Bestimmungen betreffend Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher

Mit Gesetzesdekret Nr. 74-A/2017 vom 23. Juni hat die portugiesische Regierung den Verbraucherschutz verbessert und die Vergabe von Krediten zu Zwecken des Erwerbs von Wohnimmobilien (Haus, Wohnung oder sonstige Wohnstätte) strenger reglementiert. Mit diesem Gesetzeswerk wurde die Richtlinie 2014/17/ЕU Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 teilweise umgesetzt.

Anwendung finden die neuen Vorschriften auf die folgenden Verbraucherkreditverträge:

  • Kreditverträge zur Finanzierung des Erwerbs oder Baus einer Wohnimmobilie zu Zwecken der eigenen dauerhaften Bewohnung, als Zweitwohnung oder zur Vermietung;
  • Kreditverträge zur Finanzierung des Erwerbs oder der Erhaltung von Eigentumsrechten an Grundstücken oder bestehenden oder entworfenen Gebäuden;
  • Kreditverträgen, die unabhängig vom Zweck durch eine Hypothek oder eine sonstige entsprechende, üblicherweise bei Immobilien verwendete Sicherheit oder durch ein Recht betreffend eine Immobilie besichert sind.

Darüber hinaus finden die Bestimmungen auch weitgehend Anwendung auf Leasingverträge von Immobilen zu Zwecken der eigenen dauerhaften Bewohnung, als Zweitwohnung oder zur Vermietung.

Die Vorschriften zur Beurteilung der Fähigkeit des Verbrauchers, einen Hypothekarkredit zu bedienen, sowie solche, die gewährleisten sollen, dass der Verbraucher in die Lage versetzt wird, eine rationelle und aufgeklärte Entscheidung über den beabsichtigten Kreditvertrag treffen zu können, sind im Vergleich zu sonstigen Verbraucherkrediten verschärft worden. Da auf dem portugiesischen Hypothekenmarkt regelmäßig Bürgschaften zu stellen sind, wird dieser Schutz zudem größtenteils auch auf den als Bürgen auftretenden Verbraucher ausgedehnt.

Um eine verantwortungsvolle Kreditvergabe zu fördern, verlangt das Gesetz, dass die Mitarbeiter und externen Dienstleister der Kreditgeber über ein hohes Maß von Kenntnissen und Fähigkeiten verfügen, damit sie ihre Funktion gut und effizient ausführen und in der Lage sein können, den Verbraucher umfassend zu beraten. Um Interessenskonflikte zu vermeiden und eine ehrliche und unparteiische Beratung zu gewährleisten, macht das Gesetz den Kreditgebern Vorgaben betreffend die Entlohnung ihrer Mitarbeiter und externen Dienstleistern und verbietet schädliche Praktiken, wie etwa Bonuszahlungen in Abhängigkeit der Anzahl der genehmigten Kredite oder geschlossenen Kreditverträge.

Ist im Rahmen der Kreditvergabe die Bewertung einer Immobilie notwendig, so ist diese durch einen unabhängigen Sachverständigen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften sowie international anerkannter Bewertungsstandards durchzuführen, insbesondere denen, die vom International Valuation Standards Committee, der European Group of Valuers Associations oder dem „Royal Institution of Chartered Surveyors“ entwickelt wurden.

Unbeschadet der Möglichkeit der Verbraucher, im Fall eventueller Rechtsstreitigkeiten aus den Kreditverträgen den Rechtsweg zu beschreiten, müssen die Kreditgeber Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung stellen und mindestens zweien zur Durchführung von Schiedsverfahren befähigten Organisationen beitreten.

Bestimmte Aspekte bedürfen noch der Detailregelung durch Ministerialerlass oder Bekanntmachung der portugiesischen Nationalbank. Das Gesetzesdekret wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Portugal: Besteuerung von importierten Gebrauchtfahrzeugen verletzt Europarecht

Mit Urteil vom 16. Juni 2016 (Az.: C-200/15 – Kommission / Portugal) entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Republik Portugal Artikel 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt hat, indem sie zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage von aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammenden und in Portugal eingeführten Gebrauchtfahrzeugen eine Methode zur Berechnung des Wertverfalls einsetzt, die weder den Wertverlust des Fahrzeugs im ersten Jahr berücksichtigt, noch im Fall eines Fahrzeugs, dass älter als fünf Jahre ist, einen Wertverlust, der 52% übersteigt.

Portugal erhebt eine Steuer auf die Erstzulassung eines Fahrzeuges, die Fahrzeugzulassungsteuer Imposto sobre Veículos (ISV), eine in Deutschland unbekannte Verbrauchsteuer. Diese wirkt sich erheblich auf die Fahrzeugpreise aus, nicht zuletzt, da abgesehen von der Zulassungsteuer selbst auch noch als „Steuer auf die Steuer“ die Mehrwertsteuer Imposto sobre o Valor Acrescentado (IVA) zu entrichten ist.

Gebrauchtwagen, die aus einem anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen, kommen hierbei in den Genuss eines besonderen Steuernachlasses in Abhängigkeit zu ihrer bisherigen Nutzungsdauer, gemäß der folgenden Tabelle:

Nutzungsdauer in Jahren Ermäßigung in %
> 1 <= 2

> 2 <= 3

> 3 <= 4

> 4 <= 5

> 5

20

28

35

43

52

Der Gerichtshof stellte hierzu fest, dass besagte Methode zur Berechnung des Wertverfalls ein Gebrauchtwagen mit bis zu einem Jahr Nutzungsdauer einerseits so besteuert wie ein neu in Portugal zugelassenes Fahrzeug, obwohl der Wiederverkaufswert eines Fahrzeuges mit dem ersten Tag seiner Zulassung zu sinken beginnt, andererseits den Wertverlust von Fahrzeuge mit einer Nutzungsdauer von Mehr als fünf Jahren unabhängig von tatsächlichen Restwert bei 52% beschränkt. Damit stellt die Regelung nicht sicher, dass aus anderen europäischen Mitgliedstaaten importierte Gebrauchtfahrzeuge gleich den nationalen Gebrauchtfahrzeugen besteuert werden, was im Widerspruch zu Artikel 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union steht.

Tatsächlich sah die obige Tabelle in ihrer ursprünglichen Fassung sowohl eine Steuerermäßigung für Fahrzeuge mit einer Nutzungsdauer von 6 Monaten bis zu 1 Jahr vor, sowie Steuerermäßigung für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, vor, maximal eine Ermäßigung von 80% bei Fahrzeugen mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren. Mit dem Haushaltsgesetz 2009 wurden jedoch diese Stufen abgeschafft und die Tabelle auf den oben beschriebenen Umfang reduziert. Es steht allerdings zu erwarten, dass die portugiesische Regierung in Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu einer ähnlichen oder gar der alten Tabelle zurückkehrt.

Portugal: Stärkerer Verbraucherschutz in Portugal durch Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie)

Mit Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September werden Verfahren für die alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Portugal gefördert. Das Gesetz wurde am 08.09.2015 veröffentlicht und tritt ab dem 23.09.2015 in Kraft.

Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten; ADR-Richtlinie), und ermöglicht die alternative Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen. Die ADR-Richtlinie soll sicherstellen, dass in der gesamten Europäischen Union flächendeckend alternative Streitbeilegungsstellen für sämtliche Streitigkeiten aus den genannten vertraglichen Verpflichtungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern geben wird. Dadurch soll das Vertrauen der Verbraucher in den grenzübergreifenden elektronischen Einkauf gestärkt werden.

Auf diese Weise sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. Diese sollen bei Streitigkeiten mit Unternehmen, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit haben, eine schnelle, günstige und informelle Alternative zu den oft langwierigen Gerichtsverfahren wählen zu können.

Gemäß Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September ist die portugiesische Generaldirektion für Verbraucherschutz (Direção-Geral do Consumidor) verpflichtet, eine Liste mit allen alternativen Streitbeilegungsstellen (entidades de resolução alternativa de litígios) zu erstellen, aktualisiert zu halten und jeweils der Europäischen Kommission zu übermitteln. Diese Liste wird dann auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht werden.

Unternehmen, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, müssen zukünftig die Verbraucher über die die verfügbaren oder für das Unternehmen verbindlichen Streitbeilegungsstellen einschließlich der Angabe der jeweiligen Website in klarer und verständlicher Weise informieren.

Portugal: Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie vollends abgeschlossen

Das portugiesische Parlament hat mit Gesetz Nr. 55/2013 vom 8. August die Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame  Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (Zins- und Lizenzrichtlinie) nunmehr vollständig umgesetzt. Diese Richtlinie bezweckt, dass Zahlungen von Zins- und Lizenzgebühren zwischen in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten der europäischen Union ansässigen verbundenen Unternehmen nur noch in dem Staat besteuert werden, in dem der Empfänger der Zahlung ansässig ist, und damit Finanzbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber gleichartigen Beziehungen zwischen Unternehmen ein und desselben Mitgliedstaats steuerlich gleichgestellt werden.

Die Richtlinie war grundsätzlich zum 1. Januar 2004 umzusetzen. Portugal und einigen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde jedoch für hierfür aus Haushaltsgründen eine achtjährige Übergangszeit eingeräumt, während der sie noch Steuern auf Zinsen und Lizenzgebühren erheben durften, aber verpflichtet waren, diese schrittweise zu senken.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 wurden nun auch in Portugal die Zinsen und Lizenzgebühren, die eine in Portugal ansässige Gesellschaft an eine mit ihr verbundene, in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft zahlt, von der Besteuerung ausgenommen. Diese Maßnahme begünstigt für Unternehmen anderer EU-Länder Direktinvestitionen in Portugal, da die Finanzierungskosten für ihre örtlichen Tochterfirmen oder festen Niederlassungen gesenkt werden.