Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2024

Ab dem ersten Januar 2024 beträgt der monatliche gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), auch als „salário mínimo“ bekannt, 820 €. Dies hat der Ministerrat per Gesetzesdekret Nr. 108/2023 vom 17. November bestimmt. Der RMMG ist eine wichtige Bezugsgröße im portugiesischen Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht.

Portugal: RNH-Status am Ende?

Der portugiesische Premierminister António Costa kündigte am Montag (02.10.2023) in einem Interview mit CNN an, dass die günstige Besteuerung für Inhaber des Neuansässigkeitsstatus RNH („residente não habitual“) mit Wirkung ab 2024 enden werde. „Diese Maßnahme macht keinen Sinn mehr“, so der Premierminister.

Noch ist unklar, ob und in welcher Form hiermit das gesamte RNH-Regime abgeschafft werden soll. Der Premierminister versprach jedoch, dass diejenigen, die den Status schon erworben haben, jedenfalls weiterhin davon profitieren können: „Natürlich wird jeder, der ihn hat, ihn beibehalten, aber diese Maßnahme für die Zukunft beizubehalten, wäre nicht nur eine Verlängerung einer Maßnahme steuerlicher Ungerechtigkeit, sondern auch eine verzerrte Art und Weise, den Immobilienmarkt weiter aufzublähen“, erklärte er.

Portugal: Steueränderungen 2022

Mit einiger Verzögerung aufgrund der Neuwahl des Parlaments wurde nunmehr der Haushalt 2022 verabschiedet. Nachfolgend die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

Die Steuervergünstigung für Rückkehrer (Regime fiscal aplicável a ex-residentes), die es erlaubt, nach 4- bzw. 5-jähriger Abwesenheit bei Wiederansässigkeit einen Abzug in Höhe von 50 % auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Kategorie A) sowie aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B) zu nutzen, wurde auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 erweitert. Vorrausetzung ist jedoch, nicht das Statut des Neuansässigen (residente não habitual) beantragt haben.

Der Tatbestand der Veräußerungsgewinne (mais valias) wurde erweitert um Gewinne aus der entgeltlichen Abtretung von Rechten aus Treuhandstrukturen, einschließlich der entgeltlichen Abtretung des Status des Begünstigten. Sie gelten als in Portugal erzielt, sofern der Wert der Treuhandstruktur zu irgendeinem Moment in den 365 Tagen vor der Veräußerung direkt oder indirekt zu mehr als 50% aus in Portugal gelegenen Immobilien oder dinglichen Rechten an Immobilien herrührt.

Veräußerungsgewinne aus der entgeltlichen Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder Wertpapieren, getätigt von ansässigen Steuerpflichtigen, sind nunmehr zwingend in die Gesamtveranlagung einzubeziehen, sofern die Anteile/Wertpapiere weniger als 365 Tage gehalten wurden und der Steuerpflichtige ein Einkommen erzielt, dessen Bemessungsgrundlage die oberste Stufe des allgemeinen Steuertarifes erreicht (in 2022: 75.009 €).

Was die Gewinnermittlung im Fall von Veräußerungen von Wertpapieren betrifft, wurde festgelegt, dass die Fifo-Methode (first-in-first-out) im Fall mehrerer Depots in unterschiedlichen Kreditinstituten jeweils getrennt zur Anwendung kommt.

Die Steuervergünstigungen, die Berufsanfänger (IRS Jovem) unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, wurde auf selbstständige Tätigkeiten ausgeweitet.

Der allgemeine Steuertarif (taxas gerais) wurde um zwei weitere Stufen auf nunmehr insgesamt neun Stufen erweitert. Die folgende praktische Tabelle zeigt die Steuersätze und Abschläge für die in 2023 zu erklärenden Einkünfte des Steuerzeitraums 2022:

Steuerbemessungsgrundlage

Kontinent

Von

Bis

Steuersatz

Abschlag

0,00 €

7.116,01 €

10.736,01 €

15.216,01 €

19.696,01 €

25.076,01 €

36.757,01 €

48.033,01 €

75009,01 €

7.116,00 €

10.736,00 €

15.216,00 €

19.696,00 €

25.076,00 €

36.757,00 €

48.033,00 €

75.009,00 €

14,50%

23,00%

26,50%

28,50%

35,00%

37,00%

43,50%

45,00%

48,00%

0,00 €

604,86 €

980,62 €

1284,94 €

2.565,18 €

3.066,70 €

5.455,91 €

6.176,40 €

8.426,67 €

Der 2012 für Einkommen ab 80.000 € eingeführte „Solidaritätszuschlag“ (taxa adicional de solidariedade) gilt weiterhin.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas – IRC):

Zu den nicht absetzbaren Kosten gehören nunmehr auch solche von Körperschaftsteuerpflichtigen, die ihr Gewerbe nicht angemeldet haben.

Die Obergrenze der „Patent Box“-Regelung, unter der Erträge aus Immaterialgüterrechten niedriger besteuert werden, wurde um 35% erhöht.

Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado – IVA)

Die Fristen zur Abgabe der Mehrwertsteuererklärung und Entrichtung der Steuer wurden erweitert und harmonisiert: Nunmehr sind die Erklärungen jeweils bis zum 20. des zweiten Folgemonats abzugeben, und die entsprechende Steuer bis zum 25. abzuführen, und zwar einheitlich für Steuerpflichtige, die der monatlichen Erklärungspflicht unterliegen, wie auch für diejenigen unter der vierteljährlichen Erklärungspflicht.

Es wurden diverse Änderungen vorgenommen zur Umsetzung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2019/2235 des Rates vom 16. Dezember 2019 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union, sowie der Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie.

Auf Menstruationsprodukte kommt nun einheitlich der reduzierte Steuersatz in Höhe von 6% zur Anwendung.

Ebenfalls dem reduzierten Steuersatz unterfallen nunmehr:

– Käseersatzprodukte, hergestellt oder zubereitet aus Nüssen, Getreide, oder Gemüse.

– Reparaturdienste von Haushaltsgeräten.

– Lieferung und Installation von thermischen und photovoltaischen Solarmodulen

Stempelsteuer (Imposto do Selo – Iselo)

Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen oder andere ihnen rechtlich gleichwertige Einrichtungen sind nunmehr von der subjektiven Steuerbefreiung ausgenommen. Der Besteuerung unterfallen zukünftig unentgeltliche Vermögensübertragungen (transmissões gratuitas) aus in Wertpapier- und Immobilienanlagefonds oder Wertpapier- und Immobilienanlagegesellschaften angelegte Beträgen.

Der 2016 als negativer Anreiz eingeführte und seitdem jährlich verlängerte Zuschlag um 50% auf die Steuersätze für Verbraucherkredite wurde um ein weiteres Jahr bis zum 31.21.2022 verlängert.

Fahrzeugzulassungsteuer (Imposto sobre Veículos –ISV)

Die Steuersätze (sowohl Hubraum- als auch Umweltkomponente) wurden um ca. einen Prozentpunkt angehoben.

Verkehrsteuer (Imposto Único de Circulação – IUC)

Ebenfalls um einen Prozentpunkt angehoben wurden die Steuersätze der Verkehrsteuer IUC.

Grunderwerbsteuer (Imposto Municipal sobre as Transmissões Onerosas de Imóveis – IMT)

Der Begriff der Übertragung von Immobilien wurde um einige gesellschaftsrechtliche Rechtsvorgänge erweitert.

Die Stufen der Stufentarife für städtische Grundstücke, die Wohnzwecken dienen, wurde um ca. einen Prozentpunkt angehoben. Es gelten nunmehr die folgenden Stufentarife:

Eigene und auf Dauer angelegte Bewohnung

       

Steuerbemessungsgrundlage

 

Von

Bis

Statz

Abschlag

0,00

93331,00

0,00

0

93331,01

127667,00

2,00

1866,62

127667,01

174071,00

5,00

5696,63

174071,01

290085,00

7,00

9178,05

290085,01

580066,00

8,00

12078,90

580066,01

1010000,00

6,00

0,00

1010000,01

8,00

0,00

       
       

Sonstige Bewohnung

   
       

Steuerbemessungsgrundlage

 

Von

Bis

Statz

Abschlag

0,00

93331,00

1,00

0

93331,01

127667,00

2,00

933,31

127667,01

174071,00

5,00

4763,32

174071,01

290085,00

7,00

8244,74

290085,01

556344,00

8,00

11145,59

556344,01

1000000,00

6,00

0,00

1000000,01

8,00

0,00

 

Der Betrag, bis zu dem der Erwerb einer zum Zweck der eigenen und auf Dauer angelegten Bewohnung dienenden Immobilie steuerbefreit ist, wurde von 92.407 € auf 93.331 € angehoben.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2022

Gesetzesdekret 109-B/2021 vom 7. Dezember erhöht den portugiesischen monatlichen gesetzlichen Mindestlohn ( „salário mínimo, offiziell retribuição mínima mensal garantida – RMMG),  mit Wirkung zum 1.1.2022 um auf nunmehr 705 €.

Der gesetzliche Mindestlohn ist neben seiner arbeitsrechtlichen Bedeutung eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht.

Portugal: Liste der Steuerparadiese 2021

Mit  Ministerialerlass Nr. 309-A/2020 vom 31. Dezember hat der portugiesische Finanzminister Andorra von der Liste der „Staaten, Territorien und Regionen mit eindeutig günstigerem Steuerregime“ („Liste der Steuerparadiese“) gestrichen. Die Änderung trat zum 1.1.2021 in Kraft.

Die folgende Tabelle gibt die aktuell gültige Liste wieder:

1) (aufgehoben);

2) Anguilla;

3) Antigua und Barbuda;

4) Niederländische Antillen;

5) Aruba;

6) Ascension;

7) Bahamas;

8) Bahrain;

9) Barbados;

10) Belize;

11) Bermudainseln;

12) Bolivien;

13) Brunei;

14) Kanalinseln (Alderney, Guernesey, Jersey, Great Stark, Herm, Little Sark, Brecqhou, Jethou und Lihou);

15) Cayman Islands;

16) Kokosinseln oder Keelinginseln;

17) (aufgehoben)

18) Cookinseln;

19) Costa Rica;

20) Dschibuti;

21) Dominica;

22) Vereinigte Arabische Emirate;

23) Falklandinseln oder Malwinen;

24) Fidschiinseln;

25) Gambia;

26) Grenada;

27) Gibraltar;

28) Guam-Inseln;

29) Guyana;

30) Honduras;

31) Hong Kong;

32) Jamaika;

33) Jordanien;

34) Qeschm-Inseln;

35) Kiribati-Insel;

36) Kuweit;

37) Labuan;

38) Libanon;

39) Liberia;

40) Liechtenstein;

41) (aufgehoben.)

42) Malediven;

43) Isle of Man

44) Nördliche Marianen;

45) Marshallinseln;

46) Mauritius;

47) Monaco;

48) Montserrat;

49) Nauru;

50) Weihnachtsinseln;

51) Insel Niue;

2) Norfolkinsel;

53) Sultanat Oman;

54) Sonstige von den übrigen Nummern nicht umfasste Inseln im Pazifik;

55) Palauinseln;

56) Panama;

57) Pitcairninseln;

58) Französisch-Polynesien;

59) Porto Rico;

60) Katar;

61) Salomonen;

62) Amerikanisch-Samoa;

63) Westsamoa;

64) Insel St. Helena;

65) St. Lucia;

66) St. Kitts und Nevis;

67) San Marino;

68) Saint-Pierre und Miquelon;

69) Vincent und die Grenadinen;

70) Seychellen;

71) Swasiland;

72) Spitzbergen (Archipel Spitzbergen und Bäreninsel);

73) Tokelau;

74) Tonga;

75) Trinidad und Tobago;

76) Tristan da Cunha;

77) Turks- und Caicosinseln;

78) Tuvalu;

79) Uruguay

80) Republik Vanuatu;

81) Britischen Jungferninseln;

82) Amerikanischen Jungferninseln;

83) Jemenitische Arabische Republik.

Portugal: der „neue“ RNH-Status – eine Verschlechterung?

Mit dem heute veröffentlichten Haushaltsgesetz 2020 hat der portugiesische Gesetzgeber nun schließlich die schon vor einigen Jahren ins Gespräch gebrachte, damals aber dann doch verworfene Abschaffung der Steuerbefreiung für von aus dem Ausland stammende Einkünfte der Kategorie H, ­welche insbesondere Renten und Pensionen umfasst, ­ umgesetzt. Stattdessen unterliegen diese nunmehr der Besteuerung mit einem Sondersteuersatz in Höhe von 10%.

Die neue Regelung wird auf alle Personen zur Anwendung kommen, die ab Inkrafttreten der Änderung in Portugal steuerlich ansässig werden und hierbei den Status des Neuansässigen („residente não habitual“, abgekürzt RNH) erwerben.

Personen, die dagegen den RNH-Status schon erhalten oder zumindest schon beantragt haben, sowie diejenigen, die schon in 2019 bzw. in 2020 bis spätestens zum heutigen Tage in Portugal ansässig wurden, und entsprechend innerhalb der entsprechenden Frist bis spätestens den 31.03.2020 bzw. 31.03.2021 den Antrag auf Gewährung des RNH-Status stellen, genießen Bestandsschutz und können weiterhin die alte Regelung in Anspruch nehmen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich für die Besteuerung nach der neuen Regelung zu entscheiden.

Diese Änderung wird in der öffentlichen Diskussion vielfach als „Verschlechterung“ des RNH-Statuts und ein Entgegenkommen Portugals an die Herkunftssaaten der Neuansässigen betrachtet, von denen einige die bisherige Steuerbefreiung als unlauteren Steuerwettbewerb kritisierten.

Eine genauere Analyse der Neuregelung zeigt jedoch, dass die Sachlage keineswegs so eindeutig ist.

Dies hängt damit zusammen, dass eine Steuerbefreiung in Portugal von aus dem Ausland stammenden Einkünften keineswegs bedeutet, dass diese damit automatisch auch im jeweiligen Herkunftsstaat steuerbefreit wären. Vielmehr regelt sich die Besteuerung dort nach dessen nationalen Steuergesetzen sowie. den ggfls. einschlägigen Regelungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) zwischen Portugal und dem Herkunfts- oder Quellenstaat der jeweiligen Einkünfte.

Hier kann nun aber der Verzicht des einen Staates auf sein vorrangiges Recht zur Besteuerung bestimmter Einkünfte gerade dazu führen, dass der andere Staat, der eigentlich deren Freistellung vereinbart hat, nun diese doch der Besteuerung unterwirft, nämlich immer dann, wenn eine sogenannte Subject-to-Tax-Clause (Rückfallklausel) im Doppelbesteuerungsabkommen oder eine vergleichbare Regelung des nationalen Steuerrechts dies vorsieht.

Dies war bislang beispielsweise für in Portugal ansässige deutsche Rentner der Fall, deren Bezüge der Deutschen Rentenversicherung unter dem „alten“ RNH-Status in Portugal zwar steuerfrei waren, aufgrund einer Subject-to-Tax-Clause im deutsch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen jedoch just wegen dieser Steuerbefreiung in Portugal weiterhin in Deutschland mit dem dortigen Steuersatz besteuert wurden. Unter dem „neuen“ RNH-Statut dagegen werden diese Renten nun zwar in Portugal mit 10% – moderat – besteuert. Dafür greift die Rückfallklausel des Doppelbesteuerungsabkommens jedoch dann nicht mehr, so dass deutsche Rentner unter dem Strich von der neuen Regelung wohl tatsächlich profitieren werden.

Eine weitere, von der Öffentlichkeit bislang wenige beachtete Neuerung wird ebenfalls für bestimmte Einkommensempfänger zu einer Besserstellung führen: Die Besteuerung mit dem neuen Sondersteuersatz in Höhe von 10% soll nämlich nicht nur auf ausländische Einkünfte der Kategorie H zur Anwendung kommen, sondern auch auf Leistungen aus Vorruhestandsregelungen sowie bestimmte Aufwendungen des Arbeitgebers zum ergänzenden Sozialschutz von Arbeitnehmern, die eigentlich vom Einkommensteuergesetz der Kategorie A zugeordnet werden, also den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Nun haben Bezieher ausländische Einkünfte der Kategorie A bislang am wenigsten vom Status eines „residente não habitual“ profitiert, denn diese wurden, anders als die Einkünfte der Kategorie H, in Portugal nur dann von der Besteuerung freigestellt, wenn sie gemäß dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich im anderen Vertragsstaat besteuert wurden.

Diese Regelung gilt zwar auch unter dem „neuen“ RNH weiter. Können die eben genannten Einkünfte aus Vorruhestandsregelungen oder Arbeitgeberaufwendungen zum ergänzenden Sozialversicherungsschutz jedoch gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Portugal als dem Ansässigkeitsstaat besteuert werden, dann geschieht dies nunmehr unter dem „neuen“ RNH zum günstigen Sondersteuersatz von 10%.

Es zeigt sich also, der „neue“ RNH bedeutet nicht zwangsläufig eine Verschlechterung der Betroffenen. Je nach Situation und Einkunftsart kann er sogar eine Verbesserung mit sich bringen.

Portugal: Änderungen am RNH-Status

Der im Jahr 2009 eingeführte Sonderstatus für Neuansässige – auf Portugiesisch „residente não habitual“; wörtlich: „nicht gewohnheitsmäßig Ansässiger“, abgekürzt RNH – ist im Ausland vor allem bekannt als „Steuerbefreiung für ausländische Rentner“ (was so nicht korrekt ist, steuerbefreit sind vielmehr aus dem Ausland stammende Alterseinkünfte, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch bestimmte andere aus dem Ausland stammende Einkünfte).

Weniger bekannt ist hingegen, dass der RNH auch für Steuerpflichtige mit inländischen, d.h. in Portugal erzielten Einkünften interessant ist, sofern diese aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren, die der Gesetzgeber als mit besonderer wissenschaftlicher, technischer oder künstlerischer Wertschöpfung ansieht. Denn diese Einkünfte werden dann nur mit einer Einheitssteuer (flat tax) in Höhe von 20% besteuert. Hiermit sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland dazu bewegt werden, sich in Portugal niederzulassen. Auch für Expats kann diese Regelung von erheblicher Bedeutung sein.

Welche beruflichen Tätigkeiten dies sind, ist in Ministerialerlass 12/2010 vom 7. Januar geregelt. Dieser wurde nun durch Ministerialerlass Nr. 230/2019 vom 23. Juli mit Wirkung zum 1. Januar 2020 grundlegend geändert. Die betroffenen Berufe werden nunmehr im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Portugiesische Klassifikation der Berufstätigkeiten (Classificação Portuguesa de Profissões – CPP) angegeben, welche sich wiederum stark an der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) orientiert.

Tabelle – Berufe mit besonderer wissenschaftlicher, technischer oder künstlerischer Wertschöpfung

I — Berufliche Tätigkeiten (CPP-Kodes):

  • 112 — Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte von Unternehmen
  • 12 — Führungskräfte im kaufmännischen Bereich
  • 13 — Führungskräfte in der Produktion und bei speziellen Dienstleistungen
  • 14 — Führungskräfte in Hotels und Restaurants, im Handel und in der Erbringung sonstiger Dienstleistungen
  • 21 — Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure und verwandte Berufe
  • 221 — Ärzte
  • 2261 — Zahnärzte und Stomatologen
  • 231 — Universitäts- und Hochschullehrer
  • 25 Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • 264 — Autoren, Journalisten und Linguisten
  • 265 — Bildende und darstellende Künstler
  • 31 — Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte
  • 35 — Informations- und Kommunikationstechniker
  • 61 — Fachkräfte in der Landwirtschaft
  • 62 — Fachkräfte in Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd — Marktproduktion
  • 7 — Fachkräfte in Industrie, Bau und Handwerk, insbesondere Metallarbeiter, Mechaniker, Berufe in der Nahrungsmittelverarbeitung, Holzverarbeitung und Bekleidungsherstellung, Präzisionshandwerker, Drucker und kunsthandwerkliche Berufe, Elektriker- und Elektroniker
  • 8 — Bediener von Anlagen und Maschinen und Montageberufe, insbesondere Bediener stationärer Anlagen und Maschinen.

Weitere Voraussetzung ist, dass das Qualifikationsniveau des Berufsträgers mindestens Level 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens oder Level 35 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen entspricht oder er mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen kann.

II — Sonstige berufliche Tätigkeiten:

  • Mitglieder von Leitungsorganen und Manager von Unternehmen, die Produktivinvestitionen im Rahmen von förderfähigen Projekten realisieren, sofern eine vertragliche Vereinbarung zur Gewährung von Steuervergünstigungen gemäß dem Gesetz zur Förderung von Investitionen geschlossen wurde

Diese Änderung soll zum einen die Klärung von Auslegungszweifeln in Bezug auf den Anwendungsbereich und den Umfang der in der Tabelle aufgeführten Tätigkeiten erleichtern, da für jeden der klassifizierten Berufe eine Beschreibung mit der Angabe von umfassten und nicht umfassten Beispielen existiert, und zum anderen eine genauere statistische Vergleichbarkeit auf europäischer und internationaler Ebene gewährleisten.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2020

Der gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), geläufiger „salário mínimo“), nicht nur im Arbeitsrecht von Bedeutung, sondern auch ein wichtiger Referenzwert in vielen Vorschriften des Steuer- und Sozialrechts, wurde von der portugiesischen Regierung mit Gesetzesdekret Nr. 167/2019 vom 21. November auf 635 € angehoben. Die Änderung tritt zum 1.1.2020 in Kraft.

Portugal: Steueränderungen 2019

heute wurde das Haushaltsgesetz Nr. 71/2018 vom 31. Dezember veröffentlicht. Wie jedes Jahr, bringt der neue Haushalt eine ganze Reihe von Änderungen im Steuerrecht mit sich:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

  • Personen, die Altersrente beziehen oder älter als 65 Jahre sind, oder deren Ehepartner genannte Voraussetzungen erfüllt, können nunmehr auch Steuerbefreiung von Gewinn aus der entgeltlichen Veräußerung von Immobilien, die der eigenen und dauerhaften Bewohnung durch den Steuerpflichtigen oder dessen familiären Haushalt dienen, erreichen, soweit sie diesen zum Erwerb einer privaten Rentenversicherung, eines Anteils an einem offenen Pensionsfonds als Beitrag zu einer staatlichen Pensionsregelung verwenden.
  • Die Steuererklärung kann nunmehr nur noch über das Internetportal des Finanzamtes elektronisch eingereicht werden. Die Frist hierfür wurde um einen Monat verlängert und läuft ab 2019 vom 1. April bis zum 30. Juni, unabhängig davon, ob das Fristende auf ein Wochenende fällt, oder nicht.
  • Der autonome Steuersatz auf abzugsfähige Repräsentationskosten oder Kosten im Zusammenhang mit Personen- oder Kombinationskraftwagen (sofern nicht elektrisch betrieben) derjenigen Steuerpflichtigen, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit und selbstständigen Arbeit (Kategorie B) Bücher führen oder zu führen verpflichtet sind, wurde um 5% erhöht.
  • Steuerpflichtige haben nun etwas mehr Zeit und können jährlich bis spätestens zum 25. Februar eines Jahres die im Vorjahr unter ihrer Steuernummer über das Internetportal des Finanzamtes registrierten Rechnungen überprüfen und ggfls. korrigieren. Das Finanzamt hat dann bis zum 15. März die im Zusammenhang mit den Rechnungen gewährten Steuerabzüge zur Verfügung zu stellen, und der Steuerpflichtige kann hiergegen bis zum 31. März Einspruch erheben.
  • Um Emigranten zur Rückkehr nach Portugal zu bewegen, wurde ein neues besonderes Steuerstatut geschaffen, das des „ehemals Ansässigen“ (ex-residente): Als solcher gilt, wer im Jahr 2019 oder 2020 in Portugal steuerlich ansässig wird, es in den drei vorausgegangenen Jahren nicht war, jedoch schon einmal bevor dem 31. Dezember 2015. Solchen Steuerpflichtigen wird für das Jahr der erstmaligen Wiederansässigkeit sowie für die vier darauf folgenden Jahre ein Steuerabzug in Höhe von 50 % auf ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Kategorie A) sowie aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B) gewährt. Bedingung ist jedoch, dass die betroffenen Personen nicht das Statut eines Neuansässigen (residente não habitual) beantragt haben.

Der allgemeine Steuertarif (taxas gerais) wurde in diesem Jahr nicht geändert, es gelten die gleichen Sätze wie im Jahr 2018.

Nicht umgesetzt wurde die ursprünglich geplante Erhöhung um 5% des autonomen Steuersatz auf abzugsfähige Repräsentationskosten oder Kosten im Zusammenhang mit Personen- oder Kombinationskraftwagen (sofern nicht elektrisch betrieben) derjenigen Steuerpflichtigen, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit und selbstständigen Arbeit (Kategorie B) Bücher führen oder zu führen verpflichtet sind.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas – IRC):

Die Einschränkung, gemäß der Forderungen innerhalb von Unternehmen der gleichen Gruppe nicht als zweifelhaft gewertet werden, wurde auf Schwesterunternehmen ausgedehnt.

Nicht umgesetzt wurde die ursprünglich geplante Erhöhung um 5% (Fahrzeuge mit einem Anschaffungswert von weniger als 25.000 € bzw. 2,5% (Fahrzeuge mit einem Anschaffungswert von mindestens 35.000 €) des autonomen Steuersatzes auf abzugsfähige Kosten im Zusammenhang mit Personenkraftwagen, Kleintransportern, Motor- und Kleinkrafträdern.

Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado – IVA)

  • Die Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom 27. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen wurde umgesetzt.
  • Artikel 1, Absätze 1, 3 und 4, der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen wurde umgesetzt.
  • Einige Rubriken in Anhang I wurden etwas ausgedehnt, so dass nunmehr die entsprechenden Umsätze dem reduzierten Steuersatz (taxa reduzida) in Höhe von 6% unterliegen, wie beispielsweise nunmehr E-Books (bislang 23% IVA).
  • Es wurde eine neue Rubrik in Anhang I geschaffen, die den Eintritt zu Gesangs-, Tanz-, Musik-, Theater, Kino-, Stierkampf- und Zirkusveranstaltungen umfasst. so dass diese nunmehr dem reduzierten Steuersatz (taxa reduzida) in Höhe von 6% unterliegen sollten. Allerdings existiert für diese Umsätze auch schon eine Rubrik in Anhang II betreffend dem Zwischensteuersatz (taxa intermédia) in Höhe von 13%, die – wohl versehentlich – bislang nicht gestrichen wurde.

Ursprünglich war geplant, die Steuerbefreiung für die Dienstleistungen von „Stierkampfkünstlern“ zu streichen und diese mit dem reduzierten Steuersatz (taxa reduzida) in Höhe von 6% zu besteuern, dieser Plan wurde jedoch fallen gelassen.

Stempelsteuer (Imposto do Selo – Iselo)

Der 2016 als negativer Anreiz eingeführte Zuschlag um 50% auf die Steuersätze für bestimmte, bis zum 31.12.2018 geschlossene Verbraucherkredite wurde um ein Jahr bis zum 31.21.2019 verlängert. Zudem wurden die entsprechenden Steuersätze nunmehr angehoben.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2019

Der monatliche gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG, häufig auch „salário mínimo“ genannt), eine wichtige Bezugsgröße im Arbeitsrecht, aber auch im Sozial- und Steuerrecht, wurde mit Gesetzesdekret Nr. 117/2018 vom 27. Dezember mit Wirkung zum 1.1.2019 auf 600 € angehoben.