Portugal: Verfassungsgericht bringt weitere Sparmaßnahme der Regierung zu Fall

Im Rahmen eines Verfahrens auf abstrakte Normenkontrolle, das der Staatspräsidenten Aníbal Cavaco Silva beantragt hatte, hat das portugiesische Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 862/13 vom 19. Dezember Artikel 7 Abs.1 Buchstaben a), b), c) und d) des Parlamentsdekrets N.º 187/XII für verfassungswidrig erklärt und damit eine weitere Maßnahme der Regierung zu Fall gebracht, mit der durch Kürzung der Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten und Pensionen von mehr als 600 € netto um 10 % insgesamt 388 Millionen Euro eingespart werden sollten.

Als Begründung hat das Gericht das in Artikel 2 der Verfassung der portugiesischen Republik niedergelegte Rechtsstaatsprinzip und den dort begründeten Grundsatz des Vertrauensschutzes herangezogen. Ein Eingriff in die berechtigten Erwartungen der Beitragszahler ließe sich nur im Rahmen einer umfassenden Strukturreform rechtfertigen, die verschiedene Faktoren abwägen würde, namentlich die Nachhaltigkeit der öffentlichen Altersversorgung, die verhältnismäßige Gleichheit und die Generationengerechtigkeit.

Die Entscheidung erging einstimmig, mit einem abweichenden Votum zweier Richter hinsichtlich der Begründung und Reichweite der Entscheidung.

Portugal: Verfassungsgericht billigt Gesetz zur Erhöhung der Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst

Das portugiesische Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 794/13 vom 15. November das Gesetz Nr. 68/2013 vom 29. August, mit dem die wöchentliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst von 35 auf 40 Stunden angehoben wurde, als verfassungsgemäß gebilligt. Die Entscheidung erging knapp mit 7 gegen 6 Stimmen.

Geklagt hatten sowohl eine Gruppe von Abgeordneten der sozialdemokratischen PS als auch eine Gruppe von Abgeordneten der kommunistischen PCP, des Linksblocks BE und der grünen PEV.

 

Portugal: Verfassungsgericht bringt weiteres Gesetzesvorhaben der Regierung zu Fall

Das portugiesische Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 754/13 vom 29. August die Regierung ein weiteres Mal in Bedrängnis gebracht.

Die Regierungsparteien PSD und CDS-PP hatten im Juli im Parlament per Beschluss Nr. 177/XII ein Gesetz verabschiedet, das sie als zentrales Element der Reform des Staatsapparates betrachteten.Es sah vor, dass öffentliche Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen in ein bis zu zwölf Monate dauerndes berufliches Umschulungsprogramm versetzt werden, und in dieser Zeit nur 66,7 % bzw. am dem 7. Monat 50 % ihrer Bezüge erhalten, mindestens jedoch den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn sich für den Beamten nach Ablauf dieses Zeitraums keine Verwendung gefunden hätte, sollte das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Des Weiteren wurde eine Norm aufgehoben, die ehemaligen verbeamten und im Jahr 2008 anlässlich einer Reform des öffentlichen Dienstes in das öffentliche Angestelltenverhältnis überführten Personen Schutz vor objektiven Kündigungsgründen gewährte.

Nach einem Antrag auf vorsorgliche abstrakte Normenkontrolle des Staatspräsidenten Aníbal Cavaco Silva entschied das Verfassungsgericht nun, dass die Regelung, gemäß der das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des zwölfmonatigen Umschulungsprogramms aufgelöst wird, verfassungswidrig ist, sofern als Vorrausetzung für die Versetzung in das berufliche Umschulungsprogramm Budgetgründe, die Notwendigkeit der Fortbildung der betroffenen Angestellten oder die Verfolgung einer festgelegten Strategie angeführt werden, da dies gegen das Verbot der ungerechtfertigten Kündigung gemäß Artikel 53 sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip aus Artikel 18 Absatz 2 der Verfassung der Portugiesischen Republik verstößt.

Auch die Regelung, die den Fortbestand der Unkündbarkeit der ehemaligen Beamten aufhob, wurde vom Verfassungsbericht als verfassungswidrig gewertet, da sie gegen das in Artikel 2 der Verfassung niedergelegte Prinzip des Vertrauensschutzes verletze.

Portugal: Verfassungsgericht erklärt Haushaltsgesetz teilweise für ungültig

Das portugiesische Verfassungsgericht hat am vergangenen Freitag mit Urteil Nr. 187/2013 das Haushaltsgesetz 2013 teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2013 für ungültig erklärt.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Anträge auf abstrakte Normenkontrolle des Staatspräsidenten Aníbal Cavaco Silva, einer Gruppe von Abgeordneten der sozialdemokratischen PS, einer Gruppe von Abgeordneten verschiedener Parteien (der kommunistischen PCP, des Linksblocks BE und der grünen PEV) und des Ombudsmann der Justiz Alfredo José de Sousa, die zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden wurden.

Von 9 angegriffenen Normen hat das Gericht den Antragstellern bezüglich vier Vorschriften Recht gegeben. Im Einzelnen entschied das Verfassungsgericht:

  • Artikel 29 wird für verfassungswidrig erklärt, da er den in Artikel 13 der Verfassung der Portugiesischen Republik niedergelegten Gleichheitsgrundsatz verletzt; Artikel 29 bestimmte, dass während der Laufzeit des internationalen Hilfsprogramms bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst mit einem monatlichen Basisgehalt von mehr als 1.100 € das Urlaubsgeld (14. Monatsgehalt) ausgesetzt bzw. im Fall eines Basisgehalts von mehr als 600 € bis 1.100 € reduziert werden sollte;
  • Artikel 31 wird insoweit für verfassungswidrig erklärt, als er die Anwendung des Artikels 29 auf Arbeitsverhältnisse erstreckt, die Lehr- oder Forschungstätigkeit zum Inhalt haben, insoweit sie mit Haushaltsmitteln bezuschusst werden;
  • Artikel 77 wird für verfassungswidrig erklärt, da er den in Artikel 13 der Verfassung der Portugiesischen Republik Portugal Gleichheitsgrundsatz verletzt; Artikel 77 bestimmte, dass während der Laufzeit des internationalen Hilfsprogramms bei Pensionären mit einer Monatsrente von mehr als 1.100 € das Urlaubsgeld (14. Monatsgehalt) um 90% reduziert werden sollte;
  • Artikel 117 Abs. 1 wird für verfassungswidrig erklärt, da er das in Artikel 2 der Verfassung der Portugiesischen Republik niedergelegte Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt; Artikel 117 Abs. 1 bestimmte eine Abgabe in Höhe von 5% auf Krankengeld und in Höhe von 6% auf Arbeitslosengeld.

Insgesamt betrifft die Entscheidung Ausgaben in Höhe von ca. 1500 Millionen €. Da jedoch mit den nunmehr notwendigen Mehrausgaben auch Steuermehreinnahmen verbunden sind, wird das durch die Entscheidung verursachte Haushaltsloch netto auf ungefähr 1300 Millionen € geschätzt.