Per Gesetzesdekret Nr. 95/2013 vom 19 Juli hat die portugiesische Regierung einen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung des Dienstleistungssektors unternommen:
Unternehmen, die gewerblich Freizeitangebote für Touristen in Form von Freiluft- oder maritimen Aktivitäten, Kulturtourismus oder Naturtourismus anbieten, wie etwa Wanderungen, Bootstouren oder Museumsbesuche, benötigten bislang hierfür eine Genehmigung der portugiesischen Tourismusbehörde (Turismo de Portugal, I. P), gegebenenfalls nach Anhörung des Umweltschutzamtes (Instituto de Conservação da Natureza e das Florestas, I.P. – ICNF).
Unter den neuen Bestimmungen genügt nunmehr, sofern kein Naturtourismus beabsichtigt ist, eine einfache Vorabmitteilung an die Tourismusbehörde, um sich in das Nationale Register für Betreiber touristischer Aktivitäten (Registo Nacional de Agentes de Animação Turística – RNAAT) einzuschreiben und die entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Auch Erbringer grenzüberschreitender Dienstleistungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum profitieren von der Verfahrensvereinfachung.
Im Zuge der Reform wurden auch die Verfahrensgebühren ganz erheblich gesenkt und betragen nunmehr maximal 240,- €.
Die neuen Vorschriften treten zum 3. August in Kraft.