mit Gesetzesdekret Nr. 254-A/2015 vom 31. Dezember hat die portugiesische Regierung den monatlichen gesetzlichen Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), häufig als „salário mínimo“ bezeichnet, ab dem 1.1.2016 um 25 € auf nunmehr insgesamt 530 € erhöht.
Der Gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur im Arbeitsrecht von Bedeutung, er ist auch eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht, vielfach in Form des sogenannten jährlichen gesetzlichen Jahresmindestlohns (retribuição mínima nacional anual – RMNA), der das vierzehnfache des monatlichen gesetzlichen Mindestlohns beträgt, ab heute also 7420 €.