Der monatliche gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), auch als „salário mínimo“ bekannt, steigt zum 1.1.2017 gemäß Gesetzesdekret Nr. 86-B/2016 vom 29. Dezember auf nunmehr 557 €. Er ist nicht nur arbeitsrechtlich von Bedeutung, sondern auch eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht.