Die portugiesische Regierung hat per Gesetzesdekret Nr. 156/2017 vom 28. Dezember den monatlichen gesetzlichen Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), häufig „salário mínimo“ genannt, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf 580 € erhöht.
Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur als Lohnschranke von Bedeutung, er dient auch in vielen Vorschriften des Steuer- und Sozialrechts als Referenzwert.