Nachdem der gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG, gemeinhin auch als salário mínimo bezeichnet) in Portugal fast drei Jahre bei monatlichen 485 € eingefroren war, wurde nun erstmal wieder angehoben. Mit Gesetzesdekret Nr. 144/2014 vom 30 September bestimmte die Regierung, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2014 monatlich 505 € beträgt. Die Entscheidung wirkt sich nicht nur direkt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus, sie hat auch indirekt eine Reihe von Konsequenzen, da eine Vielzahl von Vorschriften, insbesondere im Steuer- und Sozialrecht, auf den gesetzlichen Mindestlohn Bezug nehmen.