Mit Organisationsgesetz Nr. 9/2015 vom 29. Juli hat der portugiesische Gesetzgeber das portugiesische Staatsbürgerschaftsgesetz (Lei da Nacionalidade) die Möglichkeit aufgenommen, dass im Ausland geborene Enkel eines portugiesischen Staatsangehörigen ihren Willen zur portugiesischen Staatszugehörigkeit erklären können.
Können sie zudem nachweisen, dass sie über eine tatsächliche Bindung an die portugiesische Gemeinschaft verfügen, namentlich aufgrund ihrer Kenntnis der portugiesischen Sprache und regelmäßiger Kontakte mit dem Land, erwerben sie die portugiesische Staatsangehörigkeit mit ihrer Eintragung ins portugiesische Personenstandsregister.
Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald die zugehörige Ausführungsverordnung entsprechend angepasst wurde, und wird auch denjenigen Enkeln zugute kommen, die vor dem Inkrafttreten geboren wurden.