Mit Gesetzesdekret Nr. 4/2015 vom 7. Januar hat die portugiesische Regierung von der parlamentarischen Ermächtigung (Gesetz Nr. 42/2014 vom 11. Juli) Gebrauch gemacht und ein neues portugiesisches Verwaltungsverfahrensgesetz (Código do Procedimento Administrativo) verabschiedet. Es wird mit Wirkung zum 6. April 2015 das alte Gesetz aus dem Jahr 1991 ablösen, das als nicht mehr zeitgemäß gilt.
In der Neukodifizierung findet nicht nur die Rechtsprechung und Lehre zu mehr als 20 Jahren Anwendungspraxis der alten Regelung ihren Niederschlag, es werden auch Ideen und Konzepte aus dem deutschen, italienischen, spanischen sowie europäischen Verwaltungsverfahrensrecht aufgenommen.
Die Änderungen sind zu umfangreich, um sie hier im Einzelnen aufzuführen. Beispielhaft sei hier nur genannt:
– Die Statuierung einiger neuer Verfahrensprinzipien, wie des Grundsatzes der guten Verwaltung, der Verwaltungshaftung, der offenen Verwaltung und der europäischen Verwaltungszusammenarbeit;
– Die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums (conferência procedimental) zur Koordinierung oder Entscheidung für Situationen, in denen mehrere Behörden zuständig sind;
– Die Neuformulierung des Begriffs „Verwaltungsakt“ (ato administrativo) und die Aufstellung materieller Regeln betreffend Verwaltungsverordnungen (regulamentos administrativos);
– Die fundamentale Neuordnung der Regeln über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten;
– Die Einschränkung der Verwaltungsvollstreckung, die von Geldforderungen abgesehen, nunmehr nur noch zulässig ist, sofern sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist oder ein dringliches öffentliches Bedürfnis besteht, welches hinreichend begründet wird.