Angesichts der tragischen Brandkatastrophen des vergangenen Jahres ist der vorbeugende Brandschutz nun eine der obersten Prioritäten geworden, und das Innenministerium und das Ministerium für Land- , Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung haben in einem gemeinsamen Kommuniqué auf Verpflichtungen der Eigentümer von Grundstücken hingewiesen, den Bewuchs zu kontrollieren und das Grundstück von Unterholz sauber zu halten. Selbstverständlich sind auch ausländische Eigentümer hiervon betroffen; ich möchte daher den Inhalt der Mitteilung auf Deutsch wiedergeben:
„Bevor es zu spät ist und auch es Sie betrifft, reinigen Sie das Gebüsch und Unterholz im Umkreis von 50 Metern um Ihr Haus sowie im Umkreis von 100 Metern bei um Dörfern herum gelegenen Grundflächen.
Dieser fundamentalen Pflicht ist bis zum 15. März nachzukommen.
Es besteht die Pflicht, das Unterholz sauber zu halten und Bäume zu fällen:
- Im Umkreis von 50 Metern bei Häusern, Lagergebäuden, Werkstätten, Fabrikgebäuden und Baustellen;
- Im Umkreis von 100 Metern bei um Dörfern herum gelegenen Grundflächen, Campingplätzen, Industrieparks, Logistikplattformen und Abfalldeponien;
Baumkronen sind 4 Meter über dem Grund zu beschneiden und Bäume in einem Abstand von mindestens 4 Metern zu halten.
Bäume und Büsche, die näher als 5 Meter zu Häusern stehen, sind zu schneiden, Äste dürfen nicht über die Dachfläche wachsen.
Wenn Sie dieser Pflicht nicht bis zum 15. März nachgekommen, kann ein Ordnungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Im Fall natürlicher Personen kann ein Bußgeld von 150 bis zu 5.000 EUR verhängt werden, im Fall juristischer Personen von 1.500 bis zu 60.000 EUR. Für dieses Jahr gelten sogar doppelt so hohe Beträge.
Bis zum 31. Mai können die Gemeinden die Reinigung des Unterholzes im Wege der Ersatzvornahme durchführen. Die Eigentümer sind verpflichtet, den Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren und den Gemeinden für den Aufwand zu entschädigen.“