Portugal belegt mit seiner ausschließlichen Wirtschaftszone von ca. 1.600.000 km² den dritten Platz in der Europäischen Union. Sollte dem portugiesischen Antrag auf Erweiterung des Festlandsockels über die 200-Seemeilengrenze hinaus stattgegeben werden, womit in den nächsten zwei Jahren zu rechnen ist, kommt noch einmal eine Fläche von 2.150.000 km² Meeresboden und Untergrund hinzu, bezüglich derer Portugal das ausschließliche Recht der Erforschung und der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen zusteht. Diese Flächen miteinbezogen, ist Portugal eines der größten „Länder“ der Erde, mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.800.000 km², circa das 40-fache seiner Kontinentalfläche.
Dieses gewaltige maritime Hoheitsgebiet gewinnt mehr und mehr an Bedeutung, denn die weltweite Nachfrage nach Meeresraum zur Erzeugung erneuerbarer Energien, zur Exploration und Förderung von Erdöl, Erdgas und sonstiger Rohstoffe, für Tourismus, Transport, Fischfang, Aquakultur, etc. wächst beständig, damit verbunden aber auch die Verantwortung für den Schutz des Unterwasserkulturerbes, für die Erhaltung der der Ökosysteme und der Artenvielfalt.
Die geordnete und nachhaltige Nutzung und Förderung dieses Meeresraums macht ein integriertes Planungs- und Bewirtschaftungskonzept erforderlich, eine maritime Raumplanung, um die verschiedenen möglichen und tatsächlichen Tätigkeiten und Nutzungsarten zu analysieren und organisieren.
Hierfür hat der Portugiesische Gesetzgeber nun einen Rechtsrahmen geschaffen: Gesetz Nr. 17/2014 vom 10. April 2014 legt die Grundlagen der Politik zur Ordnung und Bewirtschaftung des nationalen Meeresraums (Bases da Política de Ordenamento e de Gestão do Espaço Marítimo Nacional – LBOGEM), Gesetzesdekret Nr. 38/2015 vom 12. März 2015 entwickelt und konkretisiert sie.
Auf dieser Basis können nun maritime Raumordnungspläne erstellt werden. Der Situationsplan umfasst die geographisch-räumliche Darstellung der Regelung betreffend der räumlichen und zeitlichen Verteilung der bestehenden und möglichen Werte, Nutzungen und Aktivitäten, die Zuweisungspläne regeln die Zuteilung von Flächen oder Volumina für im Situationsplan nicht beschriebene Nutzungen und Aktivitäten sowie deren Voraussetzungen. Mit Genehmigung eines Zuteilungsplanes wird er in den Situationsplan integriert und dieser automatisch angepasst.
Die gemeinschaftliche Nutzung des Meeresraums ist grundsätzlich frei, sofern die allgemeinen Vorschriften und die sich aus den Raumordnungsplänen ergebenen Einschränkungen und Bedingungen eingehalten und die Umwelt und die Gewässerqualität nicht geschädigt werden.
Eine ausschließliche Nutzung einer bestimmten Fläche oder eines bestimmten Volumens setzt eine staatliche Genehmigung in Form einer „Concessão“ (Konzession, ununterbrochene Nutzungen über mindestens 12 Monate, maximal 50 Jahre gültig), einer „Licença“ (Lizenz, gelegentliche oder saisonale Nutzungen über weniger als 12 Monate, maximal 25 Jahre gültig) oder einer „Autorização“ (Bewilligung für Forschungs- oder Pilotprojekte, maximal 10 Jahre gültig) voraus.