Mit Gesetzesdekret Nr. 82/2013, veröffentlicht am 17. Juni, hat die portugiesische Regierung die Wirtschaftsförderung aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Die wichtigsten Änderungen:
- Investitionsvorhaben können nunmehr schon ab einem Betrag von 3.000.000 € in den Genuss von Steuervergünstigungen gemäß dem Gesetz zur Förderung von Investitionen (Código Fiscal do Investimento) kommen; bislang betrug der Schwellenwert 4.987.978,97 €. Zudem wurde auch der zeitliche Anwendungsbereich vom 31.12.2010 auf den 31.12.2020 erweitert.
- Das ursprünglich nur für das Jahr 2009 konzipierte und danach jährliche verlängerte Steuerstatut zur Investitionsförderung für bestimmte Wirtschaftssektoren (Regime Fiscal de Apoio ao Investimento – RFAI) wurde, mit einigen Anpassungen, auf die Besteuerungszeiträume 2012-2017 ausgedehnt und in das Gesetz zur Förderung von Investitionen integriert.
- Das 2010 verabschiedete Steuerstatut zur Förderung von Forschung und Entwicklung II (Sistema de Incentivos Fiscais em Investigação e Desenvolvimento Empresarial II – SIFIDE II) wurde ebenfalls mit einigen geringen Änderungen in das Gesetz zur Förderung von Investitionen integriert.