Wie zu erwarten war, wurden im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2013 eine Reihe von Steuererhöhungen vorgenommen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):
- Im Fall von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B), die gemäß dem Statut zur vereinfachten Ermittlung (regime simplificado) veranlagt werden, werden nur noch 25% pauschal als Aufwendungen zum Abzug gebracht.
- Der allgemeine Steuersatztarif wurde um 3 Stufen reduziert, d.h., es gibt nunmehr nur noch 5 Einkommensteuerstufen (escalões). Untenstehend die praktische Tabelle für Einkünfte in 2013:
Steuerbemessungsgrundlage |
|||
Von |
Bis |
Steuersatz |
Abschlag |
0,00 € 7000,01 € 20.000,01 € 40.000,01 € 80.000,01 € |
7.000,00 € 20.000,00 € 40.000,00 € 80.000,00 € ∞ |
14,50% 28,80% 37,00% 45,00% 48,00% |
0,00 € 980,00 € 2.680,00 € 5.880,00 € 8.280,00 € |
- Hinzu kommt der im Jahr 2012 eingeführte Solidaritätszuschlag (Taxa adicional de solidariedade), der nunmehr schon ab einem jährlichen Einkommen von 80.000 € fällig wird und um eine weitere Stufe ergänzt wurde:
Steuerbemessungsgrundlage |
||
Von |
Bis |
Solidaritätszuschlag |
80.000,01 € 250.000,01 € |
250.000,00 ∞ |
2,5% 5% |
- Die Abgeltungssteuersätze (taxas liberatórias) für bestimmte Einkünfte, etwa auf Kapitalerträge, werden von 26,5% auf 28% angehoben.
- Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kategorie F) unterliegen erstmals einem autonomen Steuersatz (taxa de tributação autónoma) in Höhe von 28%, sofern nicht die Gesamtveranlagung gewählt wird.
- Kostenabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Ausbildung, etc, sofern überhaupt noch möglich, unterliegen zudem einer weiteren Begrenzung in Abhängigkeit von den zu versteuernden Einkünften:
Steuerbemessungsgrundlage
Von
Bis
Maximal abzugsfähig
0,00 €
7000,01 €
20.000,01 €
40.000,01 €
80.000,01 €
7.000,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
80.000,00 €
∞
unbegrenzt
1250,00 €
1000,00 €
500,00 €
0,00 €
- Zudem bestimmt das Haushaltsgesetz 2013 einen Zuschlag auf die Einkommensteuer (Sobretaxa em sede do IRS) der 3,5% beträgt.
Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC):
- Eine Reihe von Abgeltungssteuersätzen in Höhe von 15% auf Einkünfte nicht ansässiger Steuerpflichtiger, die keiner festen Niederlassung in Portugal zuzuordnen sind, wurden gestrichen, d.h., diese Einkünfte unterliegen nunmehr dem Normalsatz in Höhe von 25%.
- Der 2010 eingeführte Zuschlag auf die Körperschaftsteuer (Derrama estadual) beträgt nun bei einem zu versteuernden Gewinn von mehr als 1,5 Mio. bis zu 7,5 Mio. 3%, darüber hinausgehend 5%.