Das portugiesische Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 794/13 vom 15. November das Gesetz Nr. 68/2013 vom 29. August, mit dem die wöchentliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst von 35 auf 40 Stunden angehoben wurde, als verfassungsgemäß gebilligt. Die Entscheidung erging knapp mit 7 gegen 6 Stimmen.
Geklagt hatten sowohl eine Gruppe von Abgeordneten der sozialdemokratischen PS als auch eine Gruppe von Abgeordneten der kommunistischen PCP, des Linksblocks BE und der grünen PEV.