Mit Organisationsgesetz Nr. 2/2018 vom 5. Juli hat der portugiesische Gesetzgeber das portugiesische Staatsbürgerschaftsgesetz (Lei da Nacionalidade) ein weiteres Mal geändert und den Zugang zur portugiesischen Staatsbürgerschaft erleichtert:
So kommen in Portugal geborene Kinder eines Ausländers mit legalem Aufenthalt von mindestens zwei Jahren nunmehr automatisch als Portugiesen auf die Welt, es sei denn, sie erklären (bzw. ihre Eltern in ihrem Namen), sie wollen kein portugiesischer Staatsbürger sein. Bislang war hierfür die positive Erklärung notwendig, der Zeitraum des legalen Aufenthalts musste mindestens fünf Jahre betragen.
Auch hier geborene Kinder eines Ausländers ohne legalen Aufenthalt in Portugal können unter bestimmten Voraussetzungen die die Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung erlangen. Der Mindestaufenthalt hierfür muss nun nur noch fünf Jahre betragen, anstatt zehn, wie bislang.
Auch sonstige Ausländer können sich bei legalem Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Die Dauer des legalen Aufenthalts wurde nunmehr von sechs auf fünf Jahre verkürzt.
Die Änderungen traten zum 6. Juli in Kraft.