Mit Gesetz Nr. 31/2012, veröffentlicht am 14. August, hat das portugiesische Parlament die Mietrechtsreform umgesetzt, zu der sich Portugal im Rahmen des Hilfsprogrammes der Troika (EU, EZB, IWF) verpflichtet hatte.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Mietverträge über Wohnraum sind nunmehr, unabhängig von der Vertragsdauer, schriftlich abzuschließen;
- Kündigungen aus außerordentlichem Grund wurden erleichtert: schon ein einmaliger Verstoß gegen Vorschriften der Hygiene, des Lärmschutzes, der guten Nachbarschaft oder der Hausordnung kann den Vermieter zu Kündigung berechtigen;
- Auch ein Rückstand mit mindestens zwei Monatsmieten oder ein Zahlungsverzug von mehr als 8 Tagen mehr als vier Mal im Jahr berechtigen den Vermieter zur Kündigung;
- Der Mieter seinerseits hat nunmehr das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Vermieter ihm obliegende Renovierungsarbeiten nicht durchführt, die die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen;
- Falls über die Mietdauer keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, gilt der Vertrag auf zwei Jahre geschlossen;
- Die Vertragsparteien sind wesentlich freier in der Gestaltung der Laufzeit des Vertrages;
- Die Kündigungsfristen sind allgemein verkürzt worden.
Zudem wurde eine besondere, beschleunigte Räumungsklage geschaffen, sowie die Möglichkeit, Altverträge zu aktualisieren.
Das Gesetz bezweckt, den verkrusteten Wohnungsmarkt zu beleben, indem das Ungleichgewicht zugunsten des Mieters beseitigt und den Parteien mehr vertragliche Freiheit eingeräumt wird.